
Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) hat die Debatte um die Einbürgerung in Österreich neu entfacht, nachdem die Statistik Austria einen nahezu verdoppelten Anstieg an neuen Staatsbürgern im ersten Quartal 2026 bekanntgab. Von 580 Einbürgerungen zwischen Januar und März – ein Plus von 94 % im Vergleich zum Vorjahr – entfielen die größten Anteile auf syrische und afghanische Staatsangehörige, da die Gruppe, die während der Flüchtlingskrise 2015 eingereist ist, nun antragsberechtigt wird. Kunasek kritisiert die derzeitige Aufenthaltsdauer von zehn Jahren als zu kurz und fordert eine Verlängerung auf fünfzehn Jahre sowie strengere Anforderungen bei Sprach-, Geschichtsprüfungen und Einkommensnachweisen. Zudem schlägt er vor, dass nur „echtes Erwerbseinkommen“ bei der Nachweisführung der Selbstversorgung zählen soll, wobei Stipendien, Sozialleistungen und Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Außerdem verlangt er eine intensivere Sicherheitsüberprüfung, um „staatsfeindliche Einstellungen“ auszuschließen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) entgegnete, dass Österreich bereits eines der strengsten Einbürgerungssysteme Europas habe, insbesondere nach den Reformen unter dem früheren FPÖ-Minister Herbert Kickl im Jahr 2018. Karner betont, dass die Umsetzung in der Verantwortung der Länder liege und sieht keinen Bedarf für bundesweite Änderungen, was auf einen innerstaatlichen Konflikt vor der Herbstparlamentssitzung hindeutet. Bedeutung für globale Mobilität: Der strenge Einbürgerungsweg in Österreich ist für multinationale Unternehmen, die langfristige Talente binden wollen, ein zentrales Thema. Eine Verlängerung der Qualifikationsdauer oder eine Verschärfung der Einkommensdefinitionen würde den Weg vom Arbeitserlaubnisinhaber zu vollen EU-Mobilitätsrechten verlängern und könnte Österreich für hochrangige Nicht-EU-Entsandte und deren Familien weniger attraktiv machen. Unternehmen sollten den parlamentarischen Prozess aufmerksam verfolgen und ihre langfristige Einsatzplanung sowie Bindungsanreize anpassen. Expatriates, die sich dem zehnjährigen Aufenthalt nähern, wird geraten, Anträge zeitnah einzureichen, da eine rückwirkende Regeländerung die Frist neu starten könnte. Arbeitgeber sollten zudem ihre ausländischen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Sozialleistungen bei einer Umsetzung von Kunaseks Vorschlägen möglicherweise nicht mehr als anrechenbares Einkommen gelten.
Quelle: ORF Steiermark
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