
In einem Paket von neun Stellungnahmen vom 2. Juni forderte die Europäische Kommission offiziell Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden auf, die seit teils mehr als acht Jahren bestehenden Kontrollen an den Binnengrenzen des passfreien Schengen-Raums schrittweise abzuschaffen. Obwohl Belgien derzeit keine eigenen Kontrollen an den Binnengrenzen durchführt, betonte die Kommission, dass die Grenzkontrollen der Nachbarländer wirtschaftliche Kosten für belgische Transportunternehmen, Pendler und internationale Besucher verursachen, die über Brüssel reisen. Die Botschaft der Kommission lautet, dass die neue Architektur der Außengrenzen – das biometriebasierte Ein- und Ausreisesystem (EES), das im April in Betrieb ging, sowie das kommende Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) – den Mitgliedstaaten stärkere Instrumente zur Bewältigung von Sicherheitsbedrohungen ohne routinemäßige Grenzkontrollen bietet. Sie empfiehlt, systematische Kontrollen durch mobile Polizeieinsätze, Fahrzeugverfolgung und Echtzeit-Datenaustausch zwischen den nationalen Sicherheitskräften zu ersetzen. Für belgische Unternehmen ist diese Ankündigung von großer Bedeutung. Transportverbände schätzen, dass die Grenzstaus in Deutschland und Frankreich der belgischen Logistikbranche jährlich 32 Millionen Euro an verlorenen Fahrstunden kosten. Auch Technologieunternehmen, die die EU-Institutionen in Brüssel betreuen, beklagen, dass Mitarbeiter durch Staus an den Grenzen Tage der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis verlieren, was zusätzliche Anträge auf Einzelerlaubnisse auslösen kann. Die Kommission wird den Fortschritt im September erneut überprüfen und hat angedeutet, dass sie Vertragsverletzungsverfahren einleiten könnte, falls die neun Staaten keine Pläne zur Abschaffung der Kontrollen vorlegen. Belgische Unternehmen, die Waren oder Personal über diese Grenzen transportieren, sollten aktuelle Verzögerungen dokumentieren, um Ansprüche im Falle rechtlicher Schritte und möglicher Entschädigungsregelungen besser belegen zu können.
Quelle: The Brussels Times – EU Affairs