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Spanien beginnt mit der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

Juni 12, 2026
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Spanien beginnt mit der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts
Spanien hat offiziell mit der Umsetzung des neuen EU-Migrations- und Asylpakts begonnen und damit die fast zweijährige Übergangsphase beendet, die auf die Verabschiedung der Verordnung im Jahr 2024 folgte. Ab Freitag, dem 12. Juni 2026, müssen Spaniens Grenzpolizei, Asylbehörden und regionale Stellen ein aktualisiertes, europaweit standardisiertes Verfahren anwenden, das jeden Schritt der Migrationskette neu gestaltet – von der Vorabkontrolle bis zur Rückführung oder Integration.

Nach den neuen Regeln durchlaufen alle Drittstaatsangehörigen, die irregulär einreisen, innerhalb von fünf Tagen eine verpflichtende Überprüfung (Gesundheit, Sicherheit und Schutzbedürftigkeit). Wer nicht sofort ein Einreiserecht nachweisen kann, wird in ein beschleunigtes Asylverfahren mit einer Höchstdauer von 12 Wochen eingegliedert. Gleichzeitig hat sich Spanien verpflichtet, mindestens 2 % der im Rahmen des „obligatorischen Solidaritätsmechanismus“ des Pakts geforderten Umsiedlungen zu übernehmen – ein Zugeständnis, das während der spanischen EU-Ratspräsidentschaft durchgesetzt wurde.

Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Entsendungen angewiesen sind, sollten beachten, dass Dublin-Verantwortungsübertragungen künftig schneller ablaufen, was den Zeitraum für Arbeitnehmer, die mehrfach in verschiedenen Mitgliedstaaten Anträge stellen, verkürzt. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem strengere Standards bei der Identitäts- und Dokumentenprüfung, die nun fest in den spanischen Polizeidatenbanken verankert sind. Personalabteilungen, die hochqualifizierte Fachkräfte oder Saisonkräfte entsenden, müssen mit längeren Vorlaufzeiten rechnen, wenn Bewerber seit 2024 in einem anderen EU-Land waren; digitale Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, die dort erfasst wurden, erscheinen automatisch in den spanischen Asyl- und Visafällen. Mobilitätsmanager sollten daher zusätzliche Pufferzeiten bei der Planung von Arbeitsbeginn einplanen und gegebenenfalls auf Premium-Verfahren zurückgreifen.

Spanien beginnt mit der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts


Rechtsberater weisen zudem darauf hin, dass der Pakt die Zahl der Fälle erhöht, in denen Spanien eine „Unzulässigkeitsentscheidung“ ohne vollständige Anhörung treffen kann – besonders relevant bei Wiederholungsanträgen und für Staatsangehörige von Ländern mit einer Asylanerkennungsquote unter 20 %. Unternehmen, die Mitarbeiter aus solchen Ländern entsenden, müssen humanitäre oder familiäre Gründe künftig deutlich gründlicher dokumentieren.

Mittelfristig erwartet die Regierung, dass der Pakt die Rückstände um 15 % reduziert und jährlich 65 Millionen Euro an Haftkosten einspart, so das Innenministerium. Ob diese Einsparungen realisiert werden, hängt von zusätzlichem Personal ab: Der Ministerrat hat 450 zusätzliche Grenzprüfer und 110 weitere Sachbearbeiter genehmigt, Gewerkschaften fordern jedoch mindestens die doppelte Anzahl.

Sowohl Unternehmen als auch NGOs werden genau beobachten, ob der heutige Start die versprochene Effizienz bringt – oder ob sich die Warteschlangen lediglich von einer Behörde zur nächsten verlagern.
Quelle: El País

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