
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Migrationspakts hat die Schweiz ihre Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme (IOSDV) aktiviert. Polizei-, Grenz- und Migrationsbehörden können nun über das gemeinsame Suchportal der EU und die biometrische Abgleich-Engine eine einzige Abfrage in den Systemen Visa-Informationssystem (VIS), Ein-/Ausreisesystem (EES), ETIAS, Schengen-Informationssystem (SIS) sowie bestimmten INTERPOL-Dateien durchführen. Dieser Schritt verspricht eine schnellere Identitätsprüfung, frühzeitige Erkennung mehrfacher oder falscher Identitäten und eine zuverlässigere Sicherheitsüberprüfung bei Arbeitserlaubnisanträgen. Vier technische Komponenten – ESP, CIR, sBMS und MID – werden bis 2028 schrittweise eingeführt, doch der rechtliche Rahmen der Schweiz ist bereits vollständig in Kraft. Für Personal- und Global-Mobility-Teams bedeutet dies unmittelbar eine mögliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten für nationale Visa (D) und Schengen-C-Visa, da die Behörden die Datenbanken nicht mehr nacheinander abfragen müssen. Gleichzeitig erhöht die einheitliche Suche die Wahrscheinlichkeit, dass Unstimmigkeiten (z. B. veraltete Passnummern) Alarm schlagen, weshalb Arbeitgeber die Daten vor der Einreichung sorgfältig überprüfen sollten. Da die Interoperabilität als Schengen-„Entwicklung“ eingestuft wird, musste die Schweiz die EU-Vorschriften wortwörtlich übernehmen, was die Verpflichtung des Landes unterstreicht, seine Migrations-IT-Architektur trotz Nicht-EU-Mitgliedschaft eng mit Brüssel abzustimmen.