
Vor dem Start des Abkommens veröffentlichte das zyprische Medium Politis eine ausführliche Erklärung, wie sich die Grenzverfahren ab dem 12. Juni ändern werden. Alle nicht-EU-Staatsangehörigen, die unregelmäßig ankommen – einschließlich derjenigen, die vor der Südostküste der Insel abgefangen werden – durchlaufen nun eine verpflichtende Sicherheits- und Vulnerabilitätsprüfung, die bis zu sieben Tage dauern kann. Dabei werden Fingerabdrücke, Gesichtsaufnahmen und Scans der Reisedokumente erfasst, die in die Eurodac- und Interpol-Datenbanken eingespeist werden. Antragsteller, denen nur geringe Chancen auf Schutz eingeräumt werden, erhalten innerhalb von 12 Wochen eine beschleunigte Asylentscheidung, nach der Zypern eine Rückkehranordnung ausstellen kann. Die Reformen verkürzen zudem die Fristen für Berufungen und standardisieren die Bedingungen in den Aufnahmeeinrichtungen in der gesamten EU. Wichtig für multinationale Unternehmen: Asylsuchende dürfen bereits sechs Monate nach Antragstellung den zyprischen Arbeitsmarkt betreten, statt wie bisher nach neun Monaten, was den Pool legaler Arbeitskräfte potenziell vergrößert. Strengere Regeln für die sekundäre Bewegung bedeuten jedoch, dass Flüchtlinge, die im Rahmen von Umsiedlungsprogrammen nach Zypern gebracht werden, dort mindestens drei Jahre bleiben müssen, bevor sie Reisedokumente für andere EU-Arbeitsplätze erhalten. Politis berichtet, dass Zypern bereits sein Flüchtlingsgesetz angepasst und neue biometrische Kioske an den Flughäfen Larnaka und Paphos installiert hat. Verkehrsunternehmen wurden über die Pflichten zur Vorausmeldung von Passagierdaten informiert, und das Migrationsministerium stellt 120 zusätzliche Mitarbeiter ein, um die neuen Arbeitslasten zu bewältigen. Reisende mit Firmenpässen oder diplomatischem Status sind von den Änderungen nicht betroffen, doch unregelmäßige Ankünfte – einschließlich Familienangehöriger von Expatriates – müssen mit intensiveren Kontrollen rechnen. Koordinatoren für Umsiedlungen werden geraten, Kopien des neuen Screening-Flussdiagramms bereitzuhalten und die Entsandten über die Möglichkeit einer kurzfristigen Inhaftierung während der ersten Gesundheits- und Sicherheitsprüfung zu informieren.
Quelle: Politis