
Die lang erwartete außerordentliche Regularisierung in Spanien – genehmigt durch das Königliche Dekret 316/2026 – ist nun in die operative Phase eingetreten. Akteure der Zivilgesellschaft handeln schnell, um verlässliche Informationen an potenzielle Antragsteller weiterzugeben. In einer gemeinsamen Erklärung vom 31. Mai begrüßten der in Brüssel ansässige Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa (JRS Europe) und seine spanische Partnerorganisation Servicio Jesuita a Migrantes (SJM) die Entscheidung der Regierung, ein Programm voranzutreiben, das bis zu 500.000 undokumentierten Personen den Zugang zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ermöglichen könnte.
Im Rahmen des Programms können Ausländer, die nachweisen können, dass sie bereits vor dem 1. Januar 2026 in Spanien lebten und sich mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate im Land aufgehalten haben, bis zum 30. Juni 2026 Anträge stellen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine einjährige, verlängerbare Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ihren Steuer- und Sozialversicherungsstatus regelt und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen öffnet.
Das Ministerium für Integration hat eine ausführliche FAQ veröffentlicht und ein spezielles Webportal eingerichtet. Zudem nehmen 371 Filialen der Post (Correos), 60 Sozialversicherungsämter und fünf Ausländerbehörden persönliche Anträge entgegen. Für Arbeitgeber verspricht die Maßnahme eine Entspannung der langjährigen Arbeitskräftemängel in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und in der häuslichen Pflege – Branchen, die bislang stark auf informelle Arbeit angewiesen sind. Personalabteilungen wurden angewiesen, Vertragsangebote und Sozialversicherungsanmeldungen im Voraus vorzubereiten, damit neu regulierte Mitarbeiter nahtlos in die Gehaltsabrechnung aufgenommen werden können, sobald die Genehmigungen vorliegen.
Mobility-Manager in Unternehmen sollten zudem prüfen, ob Familienangehörige der Mitarbeiter für denselben Weg infrage kommen, da Angehörige verknüpfte Anträge stellen können. NGOs betonen, dass das Dekret eine einmalige Chance darstellt und warnen davor, Vermittlern zu bezahlen, die „Garantien“ für Genehmigungen versprechen. Die JRS/SJM-Feldteams bieten Rechtsberatungen in Madrid, Barcelona, Bilbao und Sevilla an und setzen sich bei der Regierung dafür ein, dass die endgültige Durchführungsverordnung – die noch der Stellungnahme des Staatsrats unterliegt – „weit gefasst, rechtsorientiert und realitätsnah in Bezug auf Dokumentationslücken“ bleibt.
Aus europäischer Mobilitätsperspektive stellt Spaniens Initiative einen Gegenpol zum jüngsten Trend zu verschärften Migrationskontrollen in anderen Teilen Europas dar. Interessenvertretungen sehen darin ein mögliches Vorbild für andere Mitgliedstaaten, die Arbeitsmarktbedürfnisse mit humanen Einwanderungspolitiken in Einklang bringen wollen. Unternehmen mit europaweiter Präsenz sollten daher beobachten, ob regulierte Mitarbeiter Zugang zu innerbetrieblichen Versetzungsbewilligungen (ICTs) erhalten oder nach fünf Jahren legalem Aufenthalt den Status eines langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigten anstreben können, was mittelfristig ihre Einsatzmöglichkeiten erweitern könnte.
Im Rahmen des Programms können Ausländer, die nachweisen können, dass sie bereits vor dem 1. Januar 2026 in Spanien lebten und sich mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate im Land aufgehalten haben, bis zum 30. Juni 2026 Anträge stellen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten eine einjährige, verlängerbare Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ihren Steuer- und Sozialversicherungsstatus regelt und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen öffnet.
Das Ministerium für Integration hat eine ausführliche FAQ veröffentlicht und ein spezielles Webportal eingerichtet. Zudem nehmen 371 Filialen der Post (Correos), 60 Sozialversicherungsämter und fünf Ausländerbehörden persönliche Anträge entgegen. Für Arbeitgeber verspricht die Maßnahme eine Entspannung der langjährigen Arbeitskräftemängel in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und in der häuslichen Pflege – Branchen, die bislang stark auf informelle Arbeit angewiesen sind. Personalabteilungen wurden angewiesen, Vertragsangebote und Sozialversicherungsanmeldungen im Voraus vorzubereiten, damit neu regulierte Mitarbeiter nahtlos in die Gehaltsabrechnung aufgenommen werden können, sobald die Genehmigungen vorliegen.
Mobility-Manager in Unternehmen sollten zudem prüfen, ob Familienangehörige der Mitarbeiter für denselben Weg infrage kommen, da Angehörige verknüpfte Anträge stellen können. NGOs betonen, dass das Dekret eine einmalige Chance darstellt und warnen davor, Vermittlern zu bezahlen, die „Garantien“ für Genehmigungen versprechen. Die JRS/SJM-Feldteams bieten Rechtsberatungen in Madrid, Barcelona, Bilbao und Sevilla an und setzen sich bei der Regierung dafür ein, dass die endgültige Durchführungsverordnung – die noch der Stellungnahme des Staatsrats unterliegt – „weit gefasst, rechtsorientiert und realitätsnah in Bezug auf Dokumentationslücken“ bleibt.
Aus europäischer Mobilitätsperspektive stellt Spaniens Initiative einen Gegenpol zum jüngsten Trend zu verschärften Migrationskontrollen in anderen Teilen Europas dar. Interessenvertretungen sehen darin ein mögliches Vorbild für andere Mitgliedstaaten, die Arbeitsmarktbedürfnisse mit humanen Einwanderungspolitiken in Einklang bringen wollen. Unternehmen mit europaweiter Präsenz sollten daher beobachten, ob regulierte Mitarbeiter Zugang zu innerbetrieblichen Versetzungsbewilligungen (ICTs) erhalten oder nach fünf Jahren legalem Aufenthalt den Status eines langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigten anstreben können, was mittelfristig ihre Einsatzmöglichkeiten erweitern könnte.
Quelle: JRS Europe
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