
Mitternacht am 12. Juni 2026 trat der lang verhandelte Pakt der Europäischen Union zu Migration und Asyl in allen 27 Mitgliedstaaten, darunter auch Frankreich, offiziell in Kraft. Das umfassende Paket – 2024 verabschiedet, mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist – schreibt alle Phasen des EU-Migrationsmanagements neu, von der Fingerabdrucknahme an den Außengrenzen bis zur Verteilung anerkannter Flüchtlinge unter den Mitgliedstaaten.
Für Frankreich bringt die unmittelbarste Veränderung operative Anpassungen mit sich. Alle erstmaligen irregulären Grenzübertritte an Land-, Luft- oder Seegrenzen müssen nun im neuen biometrischen Ein- und Ausreisesystem der EU erfasst und einer fünftägigen Sicherheits- und Vulnerabilitätsprüfung unterzogen werden. Fälle, bei denen ein Schutzstatus als unwahrscheinlich gilt, werden an den Grenzstellen beschleunigt bearbeitet, während Bewerber mit stärkeren Ansprüchen in das reguläre Asylverfahren überführt werden. Das Innenministerium hat 450 Grenzpolizisten umverteilt und zwei zusätzliche Screening-Standorte am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle sowie in Menton eröffnet, um die neuen Fristen einzuhalten.
Hinter den Kulissen muss Paris zudem zum „permanenten Solidaritätsmechanismus“ des Pakts beitragen. Dieser verpflichtet jeden Mitgliedstaat, entweder eine Umverteilungsquote von Asylsuchenden zu akzeptieren (Frankreich rechnet mit etwa 9.000 pro Jahr) oder in einen EU-Fonds einzuzahlen, der Grenzstaaten wie Griechenland unterstützt. Der französische Senat – in dem Skepsis gegenüber verpflichtender Umverteilung weiterhin stark ist – muss nun entscheiden, ob er die Umverteilungen genehmigt oder eine jährliche Solidaritätszahlung in Höhe von schätzungsweise 215 Millionen Euro durch das Finanzministerium absegnet.
Auch große Arbeitgeber beobachten den Zeitplan genau. Die neuen Regeln verkürzen den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende von neun auf sechs Monate und bieten Unternehmen damit vorübergehend einen potenziellen Talentpool in Branchen von Bauwesen bis Altenpflege. Personalverantwortliche sollten ihre Onboarding-Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass neu ausgestellte sechsmonatige Arbeitserlaubnisse im HR-System erfasst werden und die Gehaltsabrechnung den strengeren Meldepflichten des Pakts entspricht. Zudem ist mit längeren Ausweisprüfungen an Häfen und Flughäfen in diesem Sommer zu rechnen, während die Sicherheitskräfte die neuen biometrischen Abläufe einüben.
Durch die Harmonisierung der Verfahren und die Integration digitaler Sicherheitstechnologien will Brüssel sogenannte Sekundärbewegungen eindämmen und das Vertrauen in den Schengen-Raum stärken – im Vorfeld des vollständigen Starts des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) im nächsten Jahr. Für Frankreich ist der Pakt sowohl eine logistische Herausforderung als auch eine Chance: Ein Erfolg würde Paris ermöglichen, nationale Abschreckungsmaßnahmen zurückzufahren, während ein Scheitern Forderungen nach noch strengeren Kontrollen im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2027 befeuern könnte.
Für Frankreich bringt die unmittelbarste Veränderung operative Anpassungen mit sich. Alle erstmaligen irregulären Grenzübertritte an Land-, Luft- oder Seegrenzen müssen nun im neuen biometrischen Ein- und Ausreisesystem der EU erfasst und einer fünftägigen Sicherheits- und Vulnerabilitätsprüfung unterzogen werden. Fälle, bei denen ein Schutzstatus als unwahrscheinlich gilt, werden an den Grenzstellen beschleunigt bearbeitet, während Bewerber mit stärkeren Ansprüchen in das reguläre Asylverfahren überführt werden. Das Innenministerium hat 450 Grenzpolizisten umverteilt und zwei zusätzliche Screening-Standorte am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle sowie in Menton eröffnet, um die neuen Fristen einzuhalten.
Hinter den Kulissen muss Paris zudem zum „permanenten Solidaritätsmechanismus“ des Pakts beitragen. Dieser verpflichtet jeden Mitgliedstaat, entweder eine Umverteilungsquote von Asylsuchenden zu akzeptieren (Frankreich rechnet mit etwa 9.000 pro Jahr) oder in einen EU-Fonds einzuzahlen, der Grenzstaaten wie Griechenland unterstützt. Der französische Senat – in dem Skepsis gegenüber verpflichtender Umverteilung weiterhin stark ist – muss nun entscheiden, ob er die Umverteilungen genehmigt oder eine jährliche Solidaritätszahlung in Höhe von schätzungsweise 215 Millionen Euro durch das Finanzministerium absegnet.
Auch große Arbeitgeber beobachten den Zeitplan genau. Die neuen Regeln verkürzen den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende von neun auf sechs Monate und bieten Unternehmen damit vorübergehend einen potenziellen Talentpool in Branchen von Bauwesen bis Altenpflege. Personalverantwortliche sollten ihre Onboarding-Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass neu ausgestellte sechsmonatige Arbeitserlaubnisse im HR-System erfasst werden und die Gehaltsabrechnung den strengeren Meldepflichten des Pakts entspricht. Zudem ist mit längeren Ausweisprüfungen an Häfen und Flughäfen in diesem Sommer zu rechnen, während die Sicherheitskräfte die neuen biometrischen Abläufe einüben.
Durch die Harmonisierung der Verfahren und die Integration digitaler Sicherheitstechnologien will Brüssel sogenannte Sekundärbewegungen eindämmen und das Vertrauen in den Schengen-Raum stärken – im Vorfeld des vollständigen Starts des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) im nächsten Jahr. Für Frankreich ist der Pakt sowohl eine logistische Herausforderung als auch eine Chance: Ein Erfolg würde Paris ermöglichen, nationale Abschreckungsmaßnahmen zurückzufahren, während ein Scheitern Forderungen nach noch strengeren Kontrollen im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2027 befeuern könnte.
Quelle: Insight EU Monitoring
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