
Im Gespräch mit dem ORF-Radio am 12. Juni 2026 – dem Tag, an dem der EU-Migrations- und Asylpakt offiziell in Kraft trat – betonte der österreichische EU-Kommissar Magnus Brunner, dass die lang ausgehandelte Reform den Mitgliedstaaten die Werkzeuge an die Hand geben werde, um die Migrationsströme „vorhersehbar und regelbasiert“ zu steuern. Brunner räumte anfängliche operative Schwierigkeiten ein, hob jedoch hervor, dass gemeinsame Grenzverfahren, ein neuer Solidaritätsmechanismus und strengere Fingerabdruckregeln Schlupflöcher schließen, die von Schleusern ausgenutzt werden.
Im Rahmen des Pakts muss Österreich für bestimmte Nationalitäten beschleunigte Grenzverfahren durchführen, die Haftkapazitäten am Flughafen Wien ausbauen und entweder Umverteilungsplätze bereitstellen oder finanzielle Unterstützung leisten, wenn die Erstaufnahmeländer unter Druck geraten. Die Regierung hat sich für finanzielle Beiträge im Jahr 2026 entschieden, während die Infrastruktur ausgebaut wird.
Für Unternehmen ist die wichtigste Änderung, dass die Definition des „sicheren Drittstaats“ vereinheitlicht wird, was potenziell kurzfristige Abschiebestopps reduziert, die Rückführungsflüge verzögern oder Personalprobleme verursachen können, wenn Angehörige von Mitarbeitenden Asylanträge stellen. Kommissar Brunner begrüßte zudem Österreichs Entscheidung, die Familiennachzugszahlen bis zur Verhandlung eines Quotensystems nahezu auf null zu halten. Kritiker, darunter NGOs und die Oppositions-Grünen, warnen, dass dieser Stopp Familien auseinanderreißen könnte und rechtliche Herausforderungen drohen.
Arbeitgeber sollten die Quotenverhandlungen genau verfolgen, da unterstützte Angehörige von Schlüsselmitarbeitenden möglicherweise mitgezählt werden, was die Umzugszeiten beeinflussen kann. Aus Compliance-Sicht müssen Unternehmen ihre Entsendungs- und innerbetrieblichen Versetzungsrichtlinien überprüfen. Der Pakt schreibt schnellere Eurodac-Prüfungen vor, sodass Grenzbeamte frühere Visumsablehnungen oder Asylversuche eines Mitarbeiters innerhalb von Minuten einsehen können. Das Verschweigen früherer Anträge kann Wiedereinreiseverbote nach sich ziehen. Rechtsexperten empfehlen, Mobilitätsakten zu prüfen und Entsandte darauf vorzubereiten, Screening-Fragen einheitlich zu beantworten.
Obwohl der Pakt vor allem das Asylmanagement betrifft, betonte Brunner, dass reibungslosere Außengrenzen und weniger irreguläre Einreisen das Schengen-Geschäftsreiserecht „reibungslos“ erhalten werden. Die österreichischen Wirtschaftskammern planen nächste Woche Webinare, um HR- und Reisemanagern die neuen Regeln zu erläutern.
Im Rahmen des Pakts muss Österreich für bestimmte Nationalitäten beschleunigte Grenzverfahren durchführen, die Haftkapazitäten am Flughafen Wien ausbauen und entweder Umverteilungsplätze bereitstellen oder finanzielle Unterstützung leisten, wenn die Erstaufnahmeländer unter Druck geraten. Die Regierung hat sich für finanzielle Beiträge im Jahr 2026 entschieden, während die Infrastruktur ausgebaut wird.
Für Unternehmen ist die wichtigste Änderung, dass die Definition des „sicheren Drittstaats“ vereinheitlicht wird, was potenziell kurzfristige Abschiebestopps reduziert, die Rückführungsflüge verzögern oder Personalprobleme verursachen können, wenn Angehörige von Mitarbeitenden Asylanträge stellen. Kommissar Brunner begrüßte zudem Österreichs Entscheidung, die Familiennachzugszahlen bis zur Verhandlung eines Quotensystems nahezu auf null zu halten. Kritiker, darunter NGOs und die Oppositions-Grünen, warnen, dass dieser Stopp Familien auseinanderreißen könnte und rechtliche Herausforderungen drohen.
Arbeitgeber sollten die Quotenverhandlungen genau verfolgen, da unterstützte Angehörige von Schlüsselmitarbeitenden möglicherweise mitgezählt werden, was die Umzugszeiten beeinflussen kann. Aus Compliance-Sicht müssen Unternehmen ihre Entsendungs- und innerbetrieblichen Versetzungsrichtlinien überprüfen. Der Pakt schreibt schnellere Eurodac-Prüfungen vor, sodass Grenzbeamte frühere Visumsablehnungen oder Asylversuche eines Mitarbeiters innerhalb von Minuten einsehen können. Das Verschweigen früherer Anträge kann Wiedereinreiseverbote nach sich ziehen. Rechtsexperten empfehlen, Mobilitätsakten zu prüfen und Entsandte darauf vorzubereiten, Screening-Fragen einheitlich zu beantworten.
Obwohl der Pakt vor allem das Asylmanagement betrifft, betonte Brunner, dass reibungslosere Außengrenzen und weniger irreguläre Einreisen das Schengen-Geschäftsreiserecht „reibungslos“ erhalten werden. Die österreichischen Wirtschaftskammern planen nächste Woche Webinare, um HR- und Reisemanagern die neuen Regeln zu erläutern.
Quelle: ORF.at