
Nur wenige Stunden nach Inkrafttreten des Migrationspakts hat die französische Cour nationale du droit d’asile (CNDA) – die letzte Instanz für Asylberufungen – neue Verfahrensregeln veröffentlicht, die die Frist zur Anfechtung negativer Entscheidungen drastisch verkürzen. Für Fälle, die im Grenz- oder beschleunigten Verfahren bearbeitet werden, haben Berufungskläger nun nur noch zehn Kalendertage statt eines Monats Zeit. Diese Änderung ist für Anwälte und NGOs von enormer Bedeutung: Im vergangenen Jahr wurden über 19.000 Berufungen eingelegt, davon etwa 65 % mit engen Fristen.
Nach dem neuen Regelwerk gilt die Einlegung einer Berufung automatisch als Antrag auf Prozesskostenhilfe, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich widerspricht. Anhörungen finden weiterhin in Montreuil oder in den drei regionalen Kammern des Gerichts statt, jedoch werden Einzelrichter-Formationen zur Norm, um die von der EU vorgeschriebene 12-Wochen-Frist einzuhalten.
Für Arbeitgeber, die Flüchtlinge mit APS-Arbeitserlaubnissen (autorisation provisoire de séjour) beschäftigen, bedeutet die verkürzte Frist, dass der Status schneller geklärt werden kann – was die Personalplanung erleichtert –, allerdings steigt auch das Risiko, Fristen zu versäumen. Mobility-Manager werden daher dringend empfohlen, die OFPRA-Benachrichtigungen ihrer Mitarbeitenden genau zu verfolgen und diese umgehend mit Rechtsbeistand zu vernetzen.
Die CNDA hat zwei herunterladbare Formulare veröffentlicht, die den Inhalt der Berufung standardisieren und für die mobile Einreichung über die France Asile-Kioske konzipiert sind. Die französischen Behörden argumentieren, dass der schnellere Ablauf offensichtlich unbegründete Anträge abschrecken und Kapazitäten für echte Schutzbedarfe freimachen wird. Menschenrechtsorganisationen hingegen kritisieren, dass zehn Tage nicht ausreichen, um Herkunftsländerinformationen zu beschaffen, insbesondere für Antragsteller außerhalb der Île-de-France.
Unabhängig von der Debatte läuft die Uhr bereits: Die neuen Fristen gelten für alle OFPRA-Entscheidungen ab dem 12. Juni.
Nach dem neuen Regelwerk gilt die Einlegung einer Berufung automatisch als Antrag auf Prozesskostenhilfe, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich widerspricht. Anhörungen finden weiterhin in Montreuil oder in den drei regionalen Kammern des Gerichts statt, jedoch werden Einzelrichter-Formationen zur Norm, um die von der EU vorgeschriebene 12-Wochen-Frist einzuhalten.
Für Arbeitgeber, die Flüchtlinge mit APS-Arbeitserlaubnissen (autorisation provisoire de séjour) beschäftigen, bedeutet die verkürzte Frist, dass der Status schneller geklärt werden kann – was die Personalplanung erleichtert –, allerdings steigt auch das Risiko, Fristen zu versäumen. Mobility-Manager werden daher dringend empfohlen, die OFPRA-Benachrichtigungen ihrer Mitarbeitenden genau zu verfolgen und diese umgehend mit Rechtsbeistand zu vernetzen.
Die CNDA hat zwei herunterladbare Formulare veröffentlicht, die den Inhalt der Berufung standardisieren und für die mobile Einreichung über die France Asile-Kioske konzipiert sind. Die französischen Behörden argumentieren, dass der schnellere Ablauf offensichtlich unbegründete Anträge abschrecken und Kapazitäten für echte Schutzbedarfe freimachen wird. Menschenrechtsorganisationen hingegen kritisieren, dass zehn Tage nicht ausreichen, um Herkunftsländerinformationen zu beschaffen, insbesondere für Antragsteller außerhalb der Île-de-France.
Unabhängig von der Debatte läuft die Uhr bereits: Die neuen Fristen gelten für alle OFPRA-Entscheidungen ab dem 12. Juni.
Quelle: Cour nationale du droit d’asile