
In einer ausführlichen rechtlichen Analyse, die am 12. Juni veröffentlicht wurde, hat die Fachzeitschrift Actualités Sociales Hebdomadaires (ASH) sechs Verordnungen und drei Ministerialerlasse untersucht, die am 7. und 10. Juni im französischen Amtsblatt erschienen sind. Zusammen bringen diese Texte das französische Recht in Einklang mit dem EU-Migrationspakt und treten entscheidenderweise sofort in Kraft, da der Pakt nun aktiv ist. Die für Unternehmen wichtigste Änderung ist die Verkürzung der Frist, innerhalb derer Asylbewerber gegen eine Ausweisungsverfügung (Obligation de Quitter le Territoire Français, OQTF) Widerspruch einlegen können. Berufungen müssen nun innerhalb von 15 Tagen – also halb so lang wie bisher 30 Tage – bei Entscheidungen an der Grenze eingereicht werden, und innerhalb eines Monats bei Ablehnungen im Inland. Dieser engere Zeitrahmen bedeutet, dass Personalverantwortliche, die umziehende Mitarbeiter oder Auftragnehmer ohne gültigen Aufenthaltsstatus unterstützen, schneller rechtlichen Beistand organisieren müssen als zuvor. Eine weitere Verordnung ändert die Regeln für Aufnahmebedingungen: Regionale Aufnahmezentren müssen Familien mit Kindern nun ein eigenes Schlafzimmer bereitstellen und bei der Ankunft biometrische Daten erfassen. Diese zusätzlichen Kosten werden teilweise durch eine Erhöhung der regulären 60-Euro-Regularisierungsabgabe gedeckt, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie einen bereits in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmer sponsern. Für Teams im Bereich Personalmobilität bestätigen die Verordnungen, dass Inhaber eines Talent-Passes weiterhin uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, selbst wenn der Asylantrag ihres Ehepartners abgelehnt wird. Allerdings müssen sie ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 120 % des Mindestlohns) nachweisen, um die Familienangehörigen in Frankreich zu halten. Arbeitgeber, die Gehaltsbescheinigungen nicht aktualisieren, riskieren Verwaltungsstrafen von bis zu 1.500 Euro pro Mitarbeiter. Rechtsexperten warnen, dass die neuen Regelungen zu einem Ansturm von Last-Minute-Klagen vor den ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichten in Frankreich führen könnten. „Wir erwarten im Sommer einen Anstieg von Eilanträgen“, sagt Maître Alexis Roche und weist darauf hin, dass die meisten Präfekturen ihre elektronischen Einreichungsportale noch nicht an die verkürzten Fristen angepasst haben.
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