
Indiens Finanzministerium hat am 13. Juni 2026 die Dritten Änderungsregeln zum Foreign Exchange Management (Non-Debt Instruments) veröffentlicht, die den Kreis der ausländischen Investoren in indische Start-ups und nicht börsennotierte Unternehmen deutlich erweitern. Bisher konnten nur Non-Resident Indians (NRIs) und Overseas Citizens of India (OCIs) den vergleichsweise einfachen Weg der „Auslandsinvestition“ nutzen; die neuen Regeln öffnen die Tür für jede Person mit Wohnsitz außerhalb Indiens, wobei für Investoren aus Ländern mit Landgrenze zu Indien verschärfte Sicherheitsprüfungen gelten.
Wesentliche Änderungen umfassen: (1) die Anhebung der maximalen Investitionssumme für Einzelinvestoren von 250.000 US-Dollar auf 500.000 US-Dollar pro Geschäftsjahr im Rahmen des Liberalised Remittance Scheme, sofern die Mittel in vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) anerkannte Start-ups fließen; (2) automatische Genehmigung von Bezugsrechtsemissionen, solange der Anteil des Investors 10 % nicht überschreitet; und (3) verpflichtende KYC-Bestätigung durch eine indische Bank für Investoren aus „sensiblen“ Jurisdiktionen – eine Maßnahme, die eindeutig auf geopolitische Bedenken gegenüber China und Myanmar abzielt.
Für Akteure im Bereich globale Mobilität ist die Regeländerung von Bedeutung, da viele entsandte Mitarbeiter und zurückkehrende indische Expatriates es bevorzugen, Anteile an indischen Tochtergesellschaften zu halten, anstatt höhere Gehälter zu beziehen. Personalverantwortliche erhalten damit mehr Spielraum, um aktienbasierte Bindungsprogramme für ausländische Mitarbeiter zu gestalten und gleichzeitig die Devisenkontrollvorschriften der Reserve Bank of India einzuhalten. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Einkommensteueramt noch keine Klarheit darüber geschaffen hat, ob die erhöhte Investitionsgrenze zu zusätzlichen Quellensteuern führt. Unternehmen sollten zudem beachten, dass Investitionen über 75 Crore ₹ in Sektoren wie Telekommunikation und Verteidigung weiterhin die Genehmigung des Innenministeriums erfordern.
Insgesamt signalisiert die Änderung Indiens Absicht, globale Angel-Investoren und ausländische Mitarbeiter – auch ohne indische Wurzeln – durch erleichterte Kapitalmobilität anzuziehen und ergänzt damit die laufende Liberalisierung der Arbeitsvisakategorien für hochqualifizierte Fachkräfte.
Wesentliche Änderungen umfassen: (1) die Anhebung der maximalen Investitionssumme für Einzelinvestoren von 250.000 US-Dollar auf 500.000 US-Dollar pro Geschäftsjahr im Rahmen des Liberalised Remittance Scheme, sofern die Mittel in vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) anerkannte Start-ups fließen; (2) automatische Genehmigung von Bezugsrechtsemissionen, solange der Anteil des Investors 10 % nicht überschreitet; und (3) verpflichtende KYC-Bestätigung durch eine indische Bank für Investoren aus „sensiblen“ Jurisdiktionen – eine Maßnahme, die eindeutig auf geopolitische Bedenken gegenüber China und Myanmar abzielt.
Für Akteure im Bereich globale Mobilität ist die Regeländerung von Bedeutung, da viele entsandte Mitarbeiter und zurückkehrende indische Expatriates es bevorzugen, Anteile an indischen Tochtergesellschaften zu halten, anstatt höhere Gehälter zu beziehen. Personalverantwortliche erhalten damit mehr Spielraum, um aktienbasierte Bindungsprogramme für ausländische Mitarbeiter zu gestalten und gleichzeitig die Devisenkontrollvorschriften der Reserve Bank of India einzuhalten. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Einkommensteueramt noch keine Klarheit darüber geschaffen hat, ob die erhöhte Investitionsgrenze zu zusätzlichen Quellensteuern führt. Unternehmen sollten zudem beachten, dass Investitionen über 75 Crore ₹ in Sektoren wie Telekommunikation und Verteidigung weiterhin die Genehmigung des Innenministeriums erfordern.
Insgesamt signalisiert die Änderung Indiens Absicht, globale Angel-Investoren und ausländische Mitarbeiter – auch ohne indische Wurzeln – durch erleichterte Kapitalmobilität anzuziehen und ergänzt damit die laufende Liberalisierung der Arbeitsvisakategorien für hochqualifizierte Fachkräfte.
Quelle: CA Club India
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