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Regierung erweitert Portfolio-Investitionsroute – jetzt kann jede ausländische Privatperson indische Aktien kaufen

Juni 15, 2026
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Regierung erweitert Portfolio-Investitionsroute – jetzt kann jede ausländische Privatperson indische Aktien kaufen
Indien hat still und heimlich die Regeln für ausländische Portfolioinvestitionen neu definiert. Eine nächtliche Bekanntmachung im Amtsblatt, die die Foreign Exchange Management (Non-Debt Instruments) Rules, 2026 ändert, streicht den langjährigen Begriff „Non-Resident Indians (NRIs) und Overseas Citizens of India (OCIs)“ und ersetzt ihn durch die allgemeinere Kategorie „natürliche Person mit Wohnsitz außerhalb Indiens“. Effektiv kann nun jede ausländische Person – unabhängig von indischer Herkunft – bis zu 10 Prozent eines börsennotierten indischen Unternehmens im Rahmen des Portfolio Investment Scheme (PIS) erwerben, ohne eine behördliche Genehmigung einholen zu müssen, sofern die sektoralen Höchstgrenzen eingehalten werden.

Die am 14. Juni 2026 vom Finanzministerium verkündete Änderung ist gezielt: Für Investoren aus Ländern mit Landgrenze zu Indien (China, Pakistan, Myanmar etc.) bleiben verschärfte nationale Sicherheitsprüfungen bestehen. Diese müssen weiterhin eine vorherige Genehmigung einholen, wenn eine Transaktion Kontrolle oder wesentlichen wirtschaftlichen Eigentumserwerb bedeutet. Alle Transaktionen müssen über Depotbanken abgewickelt werden, die algorithmische Prüfungen gegen die Watchlists der Financial Action Task Force (FATF) durchführen.

Regierung erweitert Portfolio-Investitionsroute – jetzt kann jede ausländische Privatperson indische Aktien kaufen


Für multinationale Konzerne bringt die Reform zwei wesentliche Vorteile: Erstens eröffnet sie eine vereinfachte Compliance-Route für leitende Expatriates in Indien, die lokale Aktienanreize erhalten; diese müssen nicht mehr den Status als NRI oder OCI-Karte beantragen, um Aktienoptionen auszuüben. Zweitens erweitert sie global die Möglichkeit, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Indien-Bezug anzubieten. Personalabteilungen in Europa, dem Golf und Südostasien können nun Restricted Stock Units (RSUs) in indischen Tochtergesellschaften auch an nicht-indische Mitarbeiter vergeben, ohne individuelle Genehmigungen der Reserve Bank of India (RBI) einholen zu müssen.

Broker erwarten zunächst nur einen moderaten Zufluss von Privatanlegern – internationale Einzelpersonen machten im vergangenen Jahr kaum 0,3 Prozent des Handelsvolumens aus – betonen aber die wichtige psychologische Signalwirkung. Durch die Senkung der Eintrittsbarrieren will Neu-Delhi näher an die MSCI Emerging Markets-Gewichtungen heranrücken und die Liquidität der Rupie vor der Aufnahme indischer Staatsanleihen in globale Indizes im Oktober stärken.

Compliance-Verantwortliche sollten beachten, dass die KYC-Dokumentation weiterhin streng bleibt: Reisepässe, Steuerwohnsitznachweise und in mehreren Jurisdiktionen auch Herkunftsnachweise der Mittel sind erforderlich. Die Obergrenze des Liberalised Remittance Scheme (LRS) von 250.000 USD pro ansässiger Person gilt nicht für Nichtansässige, jedoch können Exportkontrollgesetze des Herkunftslandes relevant sein. Unternehmen sollten ihre Aktienplan-Handbücher aktualisieren und internationale Entsandte entsprechend informieren.
Quelle: Moneycontrol

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