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Sejm startet beschleunigte Ratifizierung des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien und erleichtert Entsendungen in beide Richtungen

Juni 17, 2026
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Sejm startet beschleunigte Ratifizierung des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien und erleichtert Entsendungen in beide Richtungen
Im vor-sommerlichen Gesetzgebungsschub hat das polnische Unterhaus (Sejm) am 16. Juni 2026 den Gesetzentwurf Nr. 2667 formell auf die beschleunigte Tagesordnung gesetzt, um das bilaterale Sozialversicherungsabkommen (SSA) mit Albanien, das am 23. Februar unterzeichnet wurde, zu ratifizieren. Das Abkommen verhindert doppelte Renten- und Invaliditätsbeiträge für Arbeitnehmer, die vorübergehend zwischen beiden Ländern entsandt werden, und ermöglicht, dass Versicherungszeiten im jeweils anderen Staat auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. Laut Haushaltsnotiz sind derzeit rund 2.500 polnische Staatsangehörige in albanischen Bau- und Energieprojekten beschäftigt, während etwa 4.000 albanische Fachkräfte in Polens Gastgewerbe- und IT-Branche arbeiten. Nach Ratifizierung und Veröffentlichung tritt das Abkommen nach einer 14-tägigen Wartefrist in Kraft, sodass Arbeitgeber ab dem vierten Quartal 2026 mit Befreiungsbescheinigungen rechnen können. Für multinationale Unternehmen vereinfacht dies kurzfristige Projekte und Rotationsentsendungen; Personalabteilungen können A1-ähnliche Bescheinigungen über die ZUS ohne zusätzliche Gebühren ausstellen. Die Lohnbuchhaltung sollte sich darauf vorbereiten, Beitragsschlüssel in beiden Systemen anzupassen und die Entsendepolitik entsprechend der neuen Koordinierungsregeln zu Krankheit, Mutterschaft und Arbeitsunfallleistungen zu aktualisieren. Der Business Centre Club begrüßte den Gesetzentwurf und stellte fest, dass Polen nun mit allen Staaten des Westbalkans außer Bosnien-Herzegowina Sozialversicherungsabkommen hat. Die Polnisch-Albanische Handelskammer erwartet, dass das Abkommen die Expansion von KMU in das von der EU geförderte Infrastrukturprogramm in Tirana ankurbeln wird. Oppositionsabgeordnete forderten Zusicherungen, dass das Abkommen keinen Missbrauch durch Leistungskäufe fördere; die Regierung entgegnete, dass das Abkommen dem EU-Standardmodell folge und Missbrauchsklauseln enthalte. Der Senat wird voraussichtlich vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf entscheiden, die Unterzeichnung durch den Präsidenten wird für August erwartet.
Quelle: Bloomberg Law

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