
Bei einer angespannten Abstimmung in Straßburg am 18. Juni hat das Europäische Parlament eine umfassende Überarbeitung der EU-Rückführungsverordnung verabschiedet, die den Weg für Offshore-Haftzentren ebnet und die zulässige Haftdauer auf 24 Monate ausweitet. Obwohl die endgültige Zustimmung des Rates noch aussteht, legt der Text die politische Richtung für Staaten an der EU-Außengrenze wie Zypern fest, das 2025 mit 21.000 Asylanträgen einen Rekord verzeichnete. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber und von Visaüberschreitern zu beschleunigen, fordert eine stärkere Zusammenarbeit der Migranten mit den Rückführungsbehörden und erlaubt der EU, „Rückführungszentren“ in Drittstaaten zu beauftragen. Für Zypern – eine geografisch kleine Insel mit begrenzten Haftkapazitäten – könnte die Auslagerung von Verfahren den Druck auf die Einrichtungen in Kofinou und Mennogeia verringern. Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass schwächere Schutzmechanismen gefährdete Migranten, die im östlichen Mittelmeer gerettet wurden, einem Risiko der Zurückweisung (Refoulement) aussetzen könnten. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten die Folgewirkungen genau beobachten. Schnellere Abschiebungen und erweiterte Haftgründe könnten irreguläre Migrationswege abschrecken, aber auch zu verstärkter Kontrolle legitimer Arbeitserlaubnisinhaber führen, deren Dokumente bald ablaufen. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige in Zypern beschäftigen, müssen ihre internen Visa-Überwachungs- und Verlängerungsprozesse verschärfen, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden, die nun zu Haft oder schneller Ausweisung führen könnten. Das zyprische Ministerium für Migration begrüßte die „Klarheit“ der neuen Regeln, betonte jedoch, dass die Umsetzungskosten – IT-Updates, zusätzliches Grenzpersonal und Rechtsbeistand – durch EU-Solidaritätsmechanismen gedeckt werden müssen. Nikosia wird bei der Haushaltsdebatte im September Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds fordern. Praktisch sollten Arbeitgeber mit kürzeren Einspruchsfristen bei negativen Aufenthaltsentscheidungen rechnen und Notfallpläne für Schlüsselpersonal vorbereiten. Umzugsdienstleister raten bereits jetzt, dass Entsandte umfassende Kopien von Arbeitsverträgen, Mietverträgen und Krankenversicherungsnachweisen bereithalten, um bei Stichproben nach Inkrafttreten der Verordnung, voraussichtlich Anfang 2027, ihren rechtmäßigen Status nachweisen zu können.
Quelle: VisasUpdate