
Am 20. Juni – dem nationalen Gedenktag für Opfer von Vertreibung – kritisierte Bischof Tilman Jeremias die EU-Vorschläge, abgelehnte Asylbewerber in Lagern außerhalb der Union unterzubringen, und bezeichnete diese Idee als „menschenunwürdig“. In einer von der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Erklärung betonte der Bischof, dass das Festhalten von Kindern „hinter Zäunen“ dem Geist des Gedenktags widerspreche. Obwohl die Äußerungen aus Deutschland stammen, fanden sie auch in Österreich Widerhall, wo das Parlament gerade den EU-Migrationspakt umgesetzt und ähnliche Einrichtungen in Drittstaaten genehmigt hat. Zivilgesellschaftliche Gruppen in Österreich griffen die Worte des Bischofs auf und fordern parlamentarische Kontrollklauseln, bevor Wien Personal oder Mittel für externe Bearbeitungsstellen bereitstellt. Arbeitgeber sollten die Debatte aufmerksam verfolgen, da moralische Einwände zu strengeren Kontrollen von Unternehmenssponsorings für humanitäre Visa-Projekte oder CSR-Partnerschaften führen könnten. Das Innenministerium betont, dass die externen Zentren sich auf Personen mit endgültiger Ablehnung konzentrieren sollen, doch Rechtsexperten warnen, dass Gerichtsverfahren Abschiebungen verzögern und die Unsicherheit bei der Arbeitserlaubnis für abgelehnte Antragsteller in Österreich verlängern könnten. Für Personalabteilungen, die humanitäre Transfers betreuen, ist Transparenz entscheidend: Sie sollten Nachweise über die Einhaltung des Asylgesetzes führen und auf mögliche politische Änderungen vorbereitet sein, falls Österreich menschenrechtliche Kriterien für die Teilnahme an solchen Zentren einführt.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (dpa)