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Österreich schließt sich 18 EU-Partnern an und drängt auf die Einrichtung von „Rückführungszentren“ außerhalb der Union

Juni 20, 2026
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Österreich schließt sich 18 EU-Partnern an und drängt auf die Einrichtung von „Rückführungszentren“ außerhalb der Union
Österreich unterstützt eine gemeinsame Initiative von 19 EU-Mitgliedstaaten, die die rasche Einrichtung von „Rückführungszentren“ in Drittstaaten fordert, in denen abgelehnte Asylbewerber bearbeitet und abgeschoben werden können. Der Vorschlag, der in einem von Dänemark und Italien mitunterzeichneten Schreiben vom 19. Juni 2026 dargelegt wird, baut auf der Anfang des Monats verabschiedeten Rückführungsverordnung auf und stellt den ersten konkreten Schritt zur Auslagerung von Teilen des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl dar. Das gemeinsame Schreiben, das der griechischen Tageszeitung Kathimerini vorliegt, argumentiert, dass die bestehenden Rückführungsquoten – im Jahr 2025 kaum 21 % – das öffentliche Vertrauen in Schengen und die Freizügigkeit untergraben. Die Unterzeichner (darunter Österreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande und 13 weitere Staaten) fordern die Kommission auf, bis Jahresende Partnerländer „in Afrika und Zentralasien“ zu benennen, die bereit sind, EU-finanzierte Bearbeitungszentren zu beherbergen. Österreichs Innenminister Gerhard Karner begrüßte den Vorstoß und erklärte, Wien habe „seit Langem Verfahren außerhalb des EU-Gebiets gefordert, um das Geschäftsmodell der Schleuser zu durchbrechen“. Nach dem Plan würden die Mitgliedstaaten gemeinsam sichere Anlagen finanzieren, die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet und von der EU-Asylagentur überwacht werden. Migranten, deren Schutzansprüche innerhalb der EU oder an neu eingerichteten Grenzprüfeinrichtungen bereits abgelehnt wurden, würden in die Zentren verlegt, um dort vor der Abschiebung beraten, dokumentiert und für Charterflüge vorbereitet zu werden. Obwohl das Konzept nicht an das „Ruanda-Modell“ des Vereinigten Königreichs heranreicht, verlagert es dennoch die Inhaftierung und kurzfristige Unterbringung nach außen und entlastet damit Schengen-Staaten mit überlasteten Aufnahmesystemen wie Österreich, Deutschland und die Niederlande. Geschäftsreisende und Teams für Unternehmensmobilität sollten den Vorschlag genau beobachten. Bei Umsetzung könnten Rückführungszentren die Abschiebung von Mitarbeitern oder Angehörigen beschleunigen, die ihre Schengen-Visa überschreiten, was die strikte Einhaltung der 90/180-Tage-Regel noch wichtiger macht. Gleichzeitig wird die Initiative voraussichtlich keine Auswirkungen auf legitime innerbetriebliche Versetzungen oder Entsendungen haben, die weiterhin über nationale Aufenthaltserlaubnissysteme abgewickelt werden. Der Zeitplan ist ehrgeizig: Die Kommissionsdienste wurden aufgefordert, vor dem Justiz- und Innenministerrat im Oktober ein Machbarkeits-Paket vorzulegen, wobei bereits im August Erkundungsmissionen zu potenziellen Partnerländern beginnen sollen. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter über Wien oder andere österreichische Drehkreuze bewegen, ist die politische Botschaft klar: Die Ära der nachsichtigen Rückführungsdurchsetzung geht zu Ende, und die Dokumentenkontrollen an den österreichischen Grenzen – die bereits durch die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen verschärft wurden – werden sich mit Inbetriebnahme der Zentren weiter verschärfen.
Quelle: Kathimerini

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