
Die Visa-Arbeitsgruppe des EU-Rats traf sich am 25. Juni in Brüssel, um einen Entwurf für einen „Bewertungsrahmen“ zu prüfen, der festlegen soll, wie Drittstaatsangehörige für eine visumfreie Kurzzeit-Einreise qualifiziert werden. Die französische Delegation plädierte für eine stärkere Gewichtung von Überziehungsstatistiken und Asylantragsquoten und argumentierte, dass die aktuellen Kennzahlen die Einhaltungsdefizite am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle und an Sekundärflughäfen unterschätzen. Nach dem Vorschlag könnten Länder, deren Staatsangehörige eine Überziehungsrate von über 2 % aufweisen oder deren Asylanträge in der EU jährlich 6.000 überschreiten, innerhalb von sechs Monaten von der Visumbefreiung ausgeschlossen werden, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dies würde den Mechanismus von 2018 verschärfen, den Frankreich seit langem als „bürokratisch zahnlos“ kritisiert. Diplomaten zufolge richtet sich der Schritt teilweise gegen Staaten des Westbalkans, könnte aber auch Golf- und Karibikstaaten betreffen, die bei Geschäftsreisenden beliebt sind. Bei Annahme der Regeln könnten Mitgliedstaaten an den Schengen-Grenzen zusätzliche Nachweise verlangen – etwa Weiterreisetickets oder finanzielle Garantien – selbst von derzeit visumfreien Staatsangehörigen. Die französische Grenzpolizei hat solche Kontrollen bereits während des Filmfestivals in Cannes am Flughafen Nizza Côte d’Azur erprobt und berichtet von einem 22 %igen Anstieg der Einreiseverweigerungen im Vergleich zu 2025. Arbeitgeber, die Kurzzeitentsandte nach Frankreich schicken, sollten die Tagesordnung des Rates im Blick behalten: Eine erste Lesung ist für Oktober geplant, und das französische Innenministerium bereitet eine Durchführungsanweisung vor, die bereits im ersten Quartal 2027 in Kraft treten könnte. Unternehmen müssen möglicherweise bald die Reisedokumente von heute visumfreien Reisenden vorab prüfen lassen.
Quelle: Council of the EU
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