
Angesichts der sich häufenden Streiks im Bahn-, Flug- und öffentlichen Sektor in ganz Europa hat das Verbraucherportal TravelersToday am 25. Juni eine aktualisierte Erklärung zur Verordnung EG 261 – besser bekannt als EU261 – veröffentlicht. Der Fokus liegt darauf, wie die Entschädigungsregeln bei Arbeitskämpfen in Frankreich angewendet werden. Der Zeitpunkt fällt mit einer Welle hitzebedingter Serviceeinschränkungen und dem neu angekündigten ATC-Streik im Oktober zusammen, was zu einem Anstieg der Google-Suchen nach „compensation vol annulé“ und „remboursement train grève“ führt.
Der Artikel stellt klar, dass EU261 für alle Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen starten, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft, sowie für ankommende Flüge von EU-Airlines. Entscheidend ist, dass eine Entschädigung (bis zu 600 €) nur dann greift, wenn die Störung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Streiks von Flugpersonal – Piloten, Kabinenbesatzung, Check-in-Mitarbeitern – fallen in der Regel darunter; Streiks von Fluglotsen oder Flughafenfeuerwehr gelten als „außergewöhnliche Umstände“ und sind ausgenommen. Diese Unterscheidung ist in diesem Sommer besonders relevant, da Frankreich beide Fälle erlebt: Kabinenpersonal-Streiks bei Transavia und den bevorstehenden ATC-Streik.
Im Bahnverkehr spiegelt die französische Fahrgastrechteverordnung viele Ansprüche aus dem Luftverkehr wider: Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten gibt es 25 % Rückerstattung, ab 120 Minuten 50 %. Die spezielle Canicule-Regelung der SNCF mit kostenlosen Umbuchungen geht über die gesetzlichen Pflichten hinaus und ist als „kulante Geste“ zu verstehen, nicht als gesetzliches Recht.
Der Beitrag weist außerdem darauf hin, dass EU261-Ansprüche in Frankreich bis zu fünf Jahre nach dem Ereignis geltend gemacht werden können – eine längere Verjährungsfrist als in den meisten EU-Staaten. Das erleichtert es Expatriates und Vielfliegern, vergangene Störungen in einer einzigen Forderung zusammenzufassen. Firmenreisedepartments sollten daher ihre PNR-Archive sorgfältig pflegen; Wirtschaftsprüfer erkennen zunehmend ungenutzte EU261-Entschädigungen als verpasste Einsparpotenziale.
Abschließend empfiehlt das Portal Reisenden, Bordkarten, Verspätungsmitteilungen und, wenn möglich, Fotos von Anzeigetafeln am Flughafen aufzubewahren. Solche Belege sind wichtig, da viele Airlines Forderungen zunächst ablehnen und darauf setzen, dass nur ein Bruchteil der Passagiere den Weg zur französischen Schlichtungsstelle für Zivilluftfahrt (Médiation Tourisme et Voyage) oder zum Amtsgericht geht.
Der Artikel stellt klar, dass EU261 für alle Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen starten, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft, sowie für ankommende Flüge von EU-Airlines. Entscheidend ist, dass eine Entschädigung (bis zu 600 €) nur dann greift, wenn die Störung in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt. Streiks von Flugpersonal – Piloten, Kabinenbesatzung, Check-in-Mitarbeitern – fallen in der Regel darunter; Streiks von Fluglotsen oder Flughafenfeuerwehr gelten als „außergewöhnliche Umstände“ und sind ausgenommen. Diese Unterscheidung ist in diesem Sommer besonders relevant, da Frankreich beide Fälle erlebt: Kabinenpersonal-Streiks bei Transavia und den bevorstehenden ATC-Streik.
Im Bahnverkehr spiegelt die französische Fahrgastrechteverordnung viele Ansprüche aus dem Luftverkehr wider: Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten gibt es 25 % Rückerstattung, ab 120 Minuten 50 %. Die spezielle Canicule-Regelung der SNCF mit kostenlosen Umbuchungen geht über die gesetzlichen Pflichten hinaus und ist als „kulante Geste“ zu verstehen, nicht als gesetzliches Recht.
Der Beitrag weist außerdem darauf hin, dass EU261-Ansprüche in Frankreich bis zu fünf Jahre nach dem Ereignis geltend gemacht werden können – eine längere Verjährungsfrist als in den meisten EU-Staaten. Das erleichtert es Expatriates und Vielfliegern, vergangene Störungen in einer einzigen Forderung zusammenzufassen. Firmenreisedepartments sollten daher ihre PNR-Archive sorgfältig pflegen; Wirtschaftsprüfer erkennen zunehmend ungenutzte EU261-Entschädigungen als verpasste Einsparpotenziale.
Abschließend empfiehlt das Portal Reisenden, Bordkarten, Verspätungsmitteilungen und, wenn möglich, Fotos von Anzeigetafeln am Flughafen aufzubewahren. Solche Belege sind wichtig, da viele Airlines Forderungen zunächst ablehnen und darauf setzen, dass nur ein Bruchteil der Passagiere den Weg zur französischen Schlichtungsstelle für Zivilluftfahrt (Médiation Tourisme et Voyage) oder zum Amtsgericht geht.
Quelle: TravelersToday
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