
Bei einer Pressekonferenz am 23. Juni warnte der stellvertretende Exekutivdirektor von Frontex, Uku Särekanno, dass das neu eingeführte EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) an den wichtigsten Schengen-Eingangspunkten – darunter Paris-Charles-de-Gaulle, Lyon und der Eurostar-Terminal am Gare du Nord – „ein bis zwei Jahre“ längere Wartezeiten verursachen wird, bis die erstmalige biometrische Erfassung abgeschlossen ist. Seine Aussagen wurden am selben Tag vom Fachportal ETIAS Pro veröffentlicht. Das EES ersetzte am 10. April 2026 das Stempeln von Pässen durch eine Datenbank mit Fingerabdruck- und Gesichtsscans. Für Frankreich umfasst das System 82 Flughäfen, Seehäfen und Landgrenzübergänge. Obwohl die zweite Grenzüberquerung schneller verläuft, betonte Särekanno, dass die „erste Erfassung mehrere Minuten pro Reisendem“ dauert, was die Wartezeiten in Spitzenzeiten, insbesondere während der Ferien, vervielfacht. Ein rechtliches „Flexibilitätsfenster“, das Frankreich erlaubt, das EES bei schwerwiegenden Störungen auszusetzen, endet im September 2026, und die Kommission hat keine Verlängerung signalisiert. Fluggesellschaften und Bahnunternehmen suchen dringend nach Lösungen. Air France kündigte an, bis August spezielle EES-Hilfsschlangen am CDG einzurichten, während Eurostar Selbstbedienungskioske testet, die Vielreisende vor Abflug vorregistrieren. Geschäftsreisende sollten für Abflüge von französischen Drehkreuzen bis mindestens Sommer 2027 zusätzlich 30 bis 45 Minuten einplanen. Die Warnung betrifft auch ETIAS – die 20-Euro-Reisegenehmigung, die Ende 2026 in Kraft tritt. Mobilitätsberater erwarten Anfang 2027 eine „Doppelbelastung“, wenn Millionen visumfreier Besucher sowohl eine ETIAS-Genehmigung als auch gültige EES-Biometrie vorweisen müssen, um nach Frankreich zu fliegen. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, sollten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, den ersten Schengen-Eintritt nach Oktober 2025 möglichst früh in ihrer Reiseroute zu planen, um enge Anschlusszeiten zu vermeiden. Zudem sollten sie prüfen, ob firmeneigene Wohnungen mögliche nächtliche Ankünfte aufgrund von Grenzstaus aufnehmen können.
Quelle: ETIAS Pro