
Das französische Regierungsportal Service-Public.fr veröffentlichte am 18. Juni 2026 eine aktualisierte Orientierungshilfe, die klarstellt, wann Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger beantragen müssen – und vor allem, wann sie davon befreit sind. Die Aktualisierung fasst die Änderungen zusammen, die sich aus der mehrjährigen Einwanderungsreform und der digitalisierten ANEF-Verarbeitungsplattform ergeben. Wichtige Erkenntnisse für Personalabteilungen sind: Inhaber der mehrjährigen „Talent“-Aufenthaltskarte und ihrer zehn Unterkategorien dürfen ohne gesonderte Genehmigung in dem Bereich arbeiten, der zur Ausstellung berechtigt; Inhaber der VLS-TS „privates und familiäres Leben“ sind ebenfalls befreit, sofern die Karte nicht im ersten Jahr als Familienmitglied eines langfristig in der EU ansässigen Angehörigen ausgestellt wurde; und Arbeitgeber müssen die Echtheit jedes Aufenthaltstitels mindestens zwei Arbeitstage vor Arbeitsbeginn überprüfen, außer die Person ist bereits bei France Travail (dem umbenannten Arbeitsamt) registriert. Die Orientierungshilfe legt neuen Fokus auf Sanktionen: Betrügerische Erklärungen zur Erlangung oder Umgehung einer Arbeitserlaubnis können nun mit bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro für den Firmenvertreter geahndet werden. Zudem erinnert sie Unternehmen daran, dass bei jedem neuen Arbeitsvertrag eines ausländischen Mitarbeiters – auch bei innerbetrieblichen Versetzungen – eine neue Genehmigung erforderlich ist, es sei denn, die Person besitzt eine „Talent“- oder EU-Blaukarte. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, ergeben sich daraus zwei praktische Konsequenzen: Erstens sollten Mobility-Manager bestehende Einsatzkategorien überprüfen, um festzustellen, ob unter dem vereinfachten Talent-Rahmenwerk weiterhin eine eigenständige Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Zweitens müssen Compliance-Teams die Zwei-Tage-Prüfregel in die Onboarding-Checklisten integrieren und sicherstellen, dass die Gehaltsabrechnung Änderungen im Beschäftigungsstatus erkennt, die die Befreiung aufheben könnten. Die Orientierungshilfe ergänzt das vollständig digitale ANEF-Portal, das seit 2025 Erstanträge und Verlängerungen von Arbeitserlaubnissen bearbeitet. Während die Bearbeitungszeiten gesunken sind – die Pariser Präfektur benötigt im Durchschnitt 16 Kalendertage für eine Talent-Karte – warnen die Behörden, dass unvollständige Anträge direkt abgelehnt und nicht nur ausgesetzt werden können, was die Sorgfaltspflicht der Personalabteilungen wichtiger denn je macht.
Quelle: Service-Public.fr
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Frankreich.Mehr von Frankreich
Alle anzeigen
Anstieg der Kanalüberquerungen in Belgien führt zu Forderungen nach strengeren Grenzkontrollen zwischen Frankreich und Belgien
EU-Führer treffen sich am 18. und 19. Juni in Brüssel – Migration und Rückführungen stehen ganz oben auf der Agenda