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Aktualisierte Richtlinien zum „Talent Passport“: Gehaltsstrukturen und Familienrechte präzisiert

Juni 21, 2026
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Aktualisierte Richtlinien zum „Talent Passport“: Gehaltsstrukturen und Familienrechte präzisiert
Die globale Mobilitätsplattform Xpath.Global hat einen 30-seitigen Arbeitgeberleitfaden zum französischen Talent-Pass veröffentlicht, der die neuesten Gehaltsschwellen berücksichtigt, wie sie im Dekret von 2025 und den Änderungen des Einwanderungsgesetzes ab Januar 2026 festgelegt sind. Wichtige Erkenntnisse: Die Gehaltsuntergrenze für die EU-Blaukarte ist nun auf 110 Prozent des mittleren Bruttogehalts festgelegt (zuvor 1,5-faches Durchschnittsgehalt). Ehepartner, die über die „Familienbegleitung“ einreisen, erhalten sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitsmarkttest. Der Leitfaden klärt zudem den Integrationsprozess der OFII auf und weist darauf hin, dass die Präfekturen jetzt von Anfang an einen Nachweis über eine private Krankenversicherung verlangen – selbst wenn der Mitarbeiter später dem französischen Sozialversicherungssystem beitritt. Für Unternehmen besonders wichtig: Klarstellungen zu Remote-First-Verträgen. Solange mindestens 25 Prozent der Tätigkeiten auf französischem Boden ausgeübt werden, bleibt der Entsandte für das Impatriate-Steuerregime berechtigt, unabhängig von der Anzahl der Dienstreisen innerhalb der EU. Das erleichtert die Einhaltung der Vorschriften für regionale Positionen, die ihre Zeit zwischen Paris und anderen EU-Hauptstädten aufteilen. Personalabteilungen werden dringend empfohlen, ihre Angebotsvorlagen vor dem nächsten Gehaltsüberprüfungszyklus zu aktualisieren, um die neuen Gehaltsschwellen und Pflichtangaben zu erfüllen.
Quelle: Xpath.Global Blog

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