
Als Reaktion auf die beispiellose Hitzewarnung der Stufe Rot hat Frankreichs Arbeits- und Solidaritätsminister Jean-Pierre Farandou am 25. Juni ein Notfallpaket vorgestellt, das den Schutz der 160.000 saisonalen Wanderarbeiter des Landes gewährleisten soll. Gemäß einer sofort wirksamen ministeriellen Anordnung müssen Arbeitgeber im Bau- und Agrarsektor bei roten Alarmstufen Außeneinsätze auf Zeiten vor 11 Uhr morgens oder nach 18 Uhr verlegen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 1.500 Euro pro Mitarbeiter. Die Präfekten in Doubs, Somme und Marne haben bereits Verordnungen erlassen, die es Unternehmen erlauben, von den üblichen Arbeitszeitgrenzen abzuweichen, sodass Teams bereits ab 5 Uhr morgens starten und längere Mittagspausen einlegen können. Die Region Hauts-de-France empfiehlt zudem, mobile Kühlstationen einzurichten und Elektrolytgetränke zu verteilen. Die Anordnung bezieht sich ausdrücklich auf Inhaber der Aufenthaltserlaubnis „travailleur saisonnier“ und erinnert Arbeitgeber daran, dass sie auch bei Einsatz von Zeitarbeitskräften für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich bleiben. Arbeitsschutzinspektionen werden unangekündigte Kontrollen in Weinbergen, auf Baustellen und Logistikzentren in der Nähe des Flughafens Roissy durchführen. Für Fachkräfte im Bereich globale Mobilität bedeuten die Maßnahmen sowohl neue Compliance-Anforderungen als auch Chancen: Unternehmen können Dienstpläne anpassen, ohne die wöchentlichen Arbeitszeitgrenzen zu überschreiten, müssen jedoch die Entsendeschreiben der Mitarbeiter entsprechend aktualisieren. Multinationale Unternehmen, die Kurzzeitentsandte mit „Passeport Talent – détaché ICT“-Genehmigungen einsetzen, sollten prüfen, ob ihre Projektstandorte unter lokale Ausnahmeregelungen fallen, und vor dem Einsatz Schulungen zum Hitzeschutz anbieten.
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