
Die französische Agentur für sichere Dokumente (ANTS) bestätigte am 24. Juni, dass ihr öffentliches Portal nach einer im April entdeckten Cyber-Sicherheitsverletzung, bei der persönliche Daten von Nutzerkonten offengelegt wurden, weiterhin offline ist. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wurde das gesamte „usager“-Portal am 24. April in den Wartungsmodus versetzt und ist seitdem nicht wieder in Betrieb genommen worden. Dadurch können ausländische Einwohner keine neuen Online-Anträge für Aufenthaltserlaubnisse, Regularisierungsvisa, Führerscheine oder Personalausweise stellen. Bereits vor der Abschaltung eingereichte Anträge werden zwar weiterhin bearbeitet, doch ist es den Antragstellern nicht mehr möglich, sich einzuloggen, um den Bearbeitungsstand zu verfolgen. Die Agentur empfiehlt betroffenen Nutzern, sich für Statusanfragen telefonisch an das Bürgerkontaktzentrum zu wenden (innerhalb Frankreichs unter 34 00, aus dem Ausland unter +33 9 70 83 07 07). Auch die Präfekturen und France Services haben persönliche Nachverfolgungen aus demselben IT-Abhängigkeitsgrund ausgesetzt. Für Arbeitgeber erschwert die Störung die Einstellung von Nicht-EU-Mitarbeitern, da ablaufende Original-Aufenthaltstitel derzeit nicht elektronisch verlängert werden können. Personalabteilungen sollten mit manuellen Abläufen rechnen: Die ANTS empfiehlt, dringende Verlängerungen direkt bei der örtlichen Mairie zu beantragen, wo Papier-„Cerfa“-Formulare zwar noch akzeptiert werden, die Bearbeitungszeiten jedoch deutlich länger sind. Auch Führerscheinbewerber stehen vor ähnlichen Problemen, da die Vergabe der NEPH-Lernfahrernummer bis zur Wiedereröffnung des Portals ausgesetzt ist. Das Innenministerium hat keinen Termin für die Wiederinbetriebnahme genannt und erklärt lediglich, dass „alle Mittel mobilisiert werden“, um die Plattform zu sichern. Die Datenschutzbehörde CNIL hat eine Untersuchung eingeleitet. In der Zwischenzeit wird multinationalen Unternehmen empfohlen: 1) ausländische Mitarbeiter zu identifizieren, deren Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen ablaufen; 2) proaktiv Termine bei der Präfektur zu sichern; und 3) Reisenden erläuternde Schreiben auszustellen, falls sie bei Polizeikontrollen Fragen zu ihrer Identität erhalten. Arbeitgeber sollten zudem prüfen, ob die Pflichten für entsandte Arbeitnehmer weiterhin erfüllt werden können, wenn elektronische Bescheinigungen nicht erstellt werden können.
Quelle: RendezVousPréfecture