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EU-Kommission will automatischen Schutz für wehrpflichtige ukrainische Männer aussetzen – Fragen zur Flüchtlingspolitik Österreichs werden laut

Juni 27, 2026
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EU-Kommission will automatischen Schutz für wehrpflichtige ukrainische Männer aussetzen – Fragen zur Flüchtlingspolitik Österreichs werden laut
Die Europäische Kommission hat offiziell vorgeschlagen, ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die zum Militärdienst verpflichtet sind, von der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (TPD) auszuschließen. Die Initiative, die am 26. Juni 2026 bekannt gegeben wurde, soll die Mobilisierungsbedürfnisse Kiews unterstützen, indem sie die Einreise von Männern verhindert, die keine Ausreisegenehmigung aus der Ukraine erhalten haben. Österreich ist eines der Hauptaufnahmeländer für Ukrainer, die nach der russischen Invasion 2022 geflohen sind; derzeit leben etwa 98.000 Ukrainer unter der TPD in Österreich. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Wien steht nun vor der Herausforderung, dass neu ankommende Männer in dieser Altersgruppe möglicherweise als irreguläre Einreisende und nicht als Schutzberechtigte behandelt werden. Beamte berichten, dass die Prüfungsrichtlinien innerhalb weniger Wochen an die EU-Änderung angepasst werden müssen und Fluggesellschaften angewiesen werden könnten, Passagieren ohne Ausreisegenehmigung aus der Ukraine das Boarding zu verweigern. Rechtliche NGOs warnen, dass das ohnehin durch Ankünfte über die Balkanroute belastete österreichische Asylsystem mit einem Anstieg individueller Asylanträge rechnen muss, falls der Weg über den vorübergehenden Schutz wegfällt. Da die TPD sofortige Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechte gewährt, könnte ihr Wegfall ukrainische Männer in das langsamere und konfrontativere reguläre Asylverfahren drängen, was zu längeren Bearbeitungszeiten und mehr Rechtsstreitigkeiten führen würde. Für Arbeitgeber, insbesondere in Bau- und IT-Branche, in denen ukrainische Arbeitskräfte wertvoll sind, könnte die Entscheidung zu einem engeren Arbeitsmarktangebot führen. Migrationsberater empfehlen Unternehmen, die Förderung von Schlüsselkräften über die Rot-Weiß-Rot-Karte vor Inkrafttreten der Regelung zu beschleunigen. Personalabteilungen werden zudem angewiesen, bei jeder neu eingestellten ukrainischen männlichen Arbeitskraft die Ausreisegenehmigung zu überprüfen, um unbeabsichtigte Verstöße gegen das Ausländerrecht zu vermeiden. Aus praktischer Reisesicht wird erwartet, dass Flughäfen wie Wien (VIE) und Salzburg (SZG) verstärkte Kontrollen bei Zügen und Bussen aus den östlichen EU-Staaten durchführen. Das Innenministerium schließt vorübergehende Grenzkontrollen an den slowakischen und ungarischen Grenzen nicht aus, falls sich die Fluchtbewegungen verändern. Für ukrainische Familien, die bereits in Österreich sind, ändert sich vorerst nichts, doch die Entscheidung verdeutlicht, wie geopolitische Ereignisse Mobilitätsrechte selbst innerhalb des Schengen-Raums abrupt verändern können.
Quelle: ORF.at

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