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Österreich erlaubt direkte Abschiebungen aus dem Gefängnis nach Verbüßung der Haftstrafe

Juni 27, 2026
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Österreich erlaubt direkte Abschiebungen aus dem Gefängnis nach Verbüßung der Haftstrafe
In einem überraschenden Schritt, der sofort sowohl Lob als auch Kritik hervorrief, hat die österreichische Koalitionsregierung (ÖVP-SPÖ-NEOS) einer Gesetzesänderung zugestimmt, die es dem Innenministerium erlaubt, ausländische Staatsangehörige direkt aus dem Gefängnis abzuschieben, sobald sie den Mindestteil ihrer Strafe verbüßt haben. Bisher wurden Häftlinge ohne Aufenthaltsgenehmigung nach der Entlassung in reguläre Abschiebehaft überstellt, ein Verfahren, das sich oft über Monate hinzog, während Berufungen geprüft wurden. Innenminister Gerhard Karner argumentiert, dass die neuen Regeln die überfüllten österreichischen Gefängnisse um schätzungsweise 300 Insassen pro Jahr entlasten und ein „klares Signal“ senden, dass Österreich schwere Straftaten von Personen ohne Bleiberecht nicht tolerieren wird.

Laut dem Entwurf werden Abschiebebescheide bereits während der Haft vorbereitet. Fehlt den Verurteilten zum Zeitpunkt der Strafende ein gültiges Aufenthaltsrecht – und liegt kein humanitärer Abschiebeschutz vor – werden sie von der Polizei direkt vom Gefängnistor zu einem Charterflug oder an die Landgrenze begleitet. Ein zusätzlicher Gerichtsbeschluss ist nicht erforderlich; die Abschiebungsentscheidung wird mit dem Strafurteil verbunden. Nur in Fällen mit möglicher Rückschiebungsschutzpflicht (z. B. politische Dissidenten) erfolgt eine automatische gerichtliche Überprüfung.

Österreich erlaubt direkte Abschiebungen aus dem Gefängnis nach Verbüßung der Haftstrafe


Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen „Migrationsvollzugspakets“, das Wien im Zuge der operativen Umsetzung des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts einführt. Sie ergänzt verschärfte Regeln zur Familienzusammenführung und beschleunigte Grenzkontrollen, die bereits Anfang Juni beschlossen wurden. Regierungsexperten betonen, dass die Politik mit EU-Recht vereinbar sei, da die Abschiebung weiterhin nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt – nur eben früher im Prozess.

Menschenrechtsorganisationen warnen jedoch, dass Gefangene oft keinen Zugang zu spezialisierten Migrationsberatungen haben und Berufungen aus dem Ausland „reine Theorie“ bleiben. Für Unternehmen, die Nicht-EU-Bürger beschäftigen, ist die Nachricht eher reputationsbezogen als operativ relevant: Mitarbeiter, die wegen schwerer Straftaten verurteilt werden, riskieren bereits den Verlust ihrer Rot-Weiß-Rot-Karten. Dennoch sollten Mobility-Manager ausländische Entsandte über das strenge Zusammenspiel von Strafrecht und Aufenthaltsrecht in Österreich informieren und frühzeitig den Zugang zu rechtlicher Beratung sicherstellen, bevor Probleme eskalieren. Multinationale Unternehmen sollten zudem beobachten, ob andere EU-Staaten Wiens Modell übernehmen, da Brüssel nun verstärkt auf „nahtlose Zusammenarbeit zwischen Strafjustiz und Rückführungsbehörden“ setzt.
Quelle: junge Welt

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