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Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums ist gestartet – Schweiz vollständig integriert

Juni 30, 2026
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Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums ist gestartet – Schweiz vollständig integriert
Die Schweiz erwachte heute Morgen mit einer stillen, aber weitreichenden Veränderung an ihren Außengrenzen. Am 29. Juni 2026 um 00:00 Uhr MESZ aktivierte die Europäische Union das lang geplante Ein- und Ausreisesystem (EES), das die herkömmliche Praxis des Passstempels durch ein biometrisches Echtzeitregister ersetzt, das das Gesicht und den Fingerabdruck jedes Nicht-EU/EFTA-Reisenden beim Betreten oder Verlassen des Schengen-Raums erfasst. Als assoziierter Schengen-Staat nahm die Schweiz an der synchronisierten Umstellung an allen internationalen Flughäfen (Zürich, Genf und Basel-Mulhouse), an den vier Landgrenzen zu Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien sowie auf den internationalen Bahnstrecken teil.

Das operative Ziel ist klar: Die Grenzkontrollen automatisieren, Lücken schließen, die es Visaüberschreitern ermöglichten, im Schengen-Raum unterzutauchen, und eine gemeinsame Datenbasis schaffen, die Polizei und Migrationsbehörden in 30 Ländern innerhalb von Sekunden abfragen können. Für Schweizer Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland schicken, sind die Auswirkungen jedoch alles andere als einfach. Reisende, deren Fingerabdrücke nicht erkannt werden, die vergessen, ihre Gesichtsmaske abzunehmen, oder die seit der letzten Reise einen neuen Pass besitzen, können an einen manuellen Schalter verwiesen werden – was die Reisezeit um 15 bis 45 Minuten verlängern kann. Reiseverantwortliche aktualisieren bereits die Firmenreisepolitik, um die zusätzliche Zeit bei Abflug und Ankunft zu berücksichtigen, und viele empfehlen ihren Mitarbeitern, Airline-Apps herunterzuladen, die nun Echtzeitinformationen zu Wartezeiten an den EES-Kontrollstellen liefern.

Das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem des Schengen-Raums ist gestartet – Schweiz vollständig integriert


Ein weiterer praktischer Knackpunkt betrifft Doppelstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Eine Schweizer-kanadische Beraterin, die von Zürich nach Frankfurt fliegt, muss sich mit ihrem Schweizer Ausweis auschecken, um zu vermeiden, dass die Schengen-Tage auf ihrem kanadischen Pass angerechnet werden. Unterlässt sie dies, könnte ihr kanadischer Pass bei der Landung in Paris für ein Kundentreffen zwei Monate später als überschrittene 90/180-Tage-Visa-Freiheit markiert werden. Die Abteilungen für globale Mobilität sollten daher Doppelstaatsbürger darauf hinweisen, bei Ein- und Ausreise stets dasselbe Dokument vorzulegen.

Die Schweizer Behörden betonen, dass die Datenschutzbestimmungen denen der Schengen-Visaakten entsprechen. Biometrische Daten werden drei Jahre lang gespeichert (bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer fünf Jahre) und sind nur autorisierten Beamten zugänglich. Dennoch kündigte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte für die erste Betriebswoche unangekündigte Kontrollen an den Flughäfen Zürich und Genf an, um die Einhaltung des nationalen Rechts sicherzustellen.

Praktisch sollten Unternehmen ihre Genehmigungsverfahren vor Reisen anpassen und Folgendes sicherstellen: (1) Reisende haben mindestens zwei freie Seiten im Pass – weiterhin erforderlich für Visa in Nicht-Schengen-Zielen bei mehrteiligen Reisen, (2) mindestens 45 Minuten Zeit zwischen Landung und Anschlusszugterminen innerhalb der Schweiz eingeplant sind, und (3) eine Erinnerung, dass Kinder unter 12 Jahren von der Fingerabdruckerfassung ausgenommen sind, nicht jedoch von der Gesichtserfassung, was in einigen Kantonen zusätzliche Einverständniserklärungen der Eltern erforderlich machen kann.
Quelle: Travel and Tour World

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