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Wohngeld (APL) ab 1. Juli für die meisten Nicht-EU-Studierenden gestrichen

Juni 30, 2026
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Wohngeld (APL) ab 1. Juli für die meisten Nicht-EU-Studierenden gestrichen
Die französische Sozialversicherungsbehörde Caisse d’Allocations Familiales (CAF) hat bestätigt, dass ab dem 1. Juli 2026 nur noch Nicht-EU-Studierende mit einem einkommensabhängigen Stipendium Anspruch auf die Wohnbeihilfe Aides Personnelles au Logement (APL) haben werden. Die am 29. Juni angekündigte Reform richtet sich an Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln mit dem Vermerk „poursuite d’études“ und schließt sie von einer der großzügigsten französischen Lebenshaltungskostenbeihilfen aus, sofern sie kein CROUS- oder gleichwertiges Stipendium beziehen. Die Regierung begründet die Maßnahme mit Einsparungen von 80 Millionen Euro jährlich und der Umverteilung der Wohnbeihilfen an die verletzlichsten französischen Haushalte. Studierendenvertretungen und Universitätsrektoren kritisieren, dass die Reform zeitlich unmittelbar nach einer 42 %igen Erhöhung der Nachweisgrenze für Visa-Finanzmittel erfolgt und so eine doppelte finanzielle Belastung darstellt, die internationale Talente abschrecken könnte. Anbieter von Studienaufenthalten aus Nordamerika erklärten gegenüber Global Mobility News, dass bei durchschnittlichen Pariser Mietkosten von 850 Euro pro Monat der Wegfall der APL das Budget eines typischen Studierenden um etwa 20 % erhöhen werde. Für Unternehmen und Stiftungen, die Stipendien vergeben, bedeutet die neue Regel, dass bestehende Förderpakete plötzlich nicht mehr ausreichen könnten. Personalabteilungen, die Praktikanten unter den Regelungen „stagiaire“ oder „formation en alternance“ betreuen, sollten prüfen, ob ihre Entsandten weiterhin anspruchsberechtigt sind; Auszubildende mit Lehrverträgen bleiben laut CAF weiterhin förderfähig. Operativ wird die CAF die Zahlungen für nicht mehr berechtigte Studierende, die bereits APL erhalten, automatisch ab der Juli-Rate einstellen. Neue Antragsteller müssen strengere Online-Fragebögen ausfüllen, bei denen die Visanummern mit Einwanderungsdatenbanken abgeglichen werden. Die Universitäten wurden aufgefordert, die Kommunikation zu verstärken, um Mietrückstände in privat betriebenen Studentenwohnheimen zu vermeiden. Mobility-Berater empfehlen, die Lebenshaltungskostenrechner umgehend zu aktualisieren und die Änderung in den Vorab-Informationen hervorzuheben. Vermieter müssen möglicherweise auch ihre Anforderungen an Bürgen anpassen, da das verfügbare Einkommen der Studierenden sinkt, was die Nachfrage nach staatlich abgesicherten Visale-Bürgschaften erhöhen könnte.
Quelle: Caisse d’Allocations Familiales (CAF)

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