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Frankreich erhöht Mindestnachweis finanzieller Mittel für Nicht-EU-Studierende bei Aufenthaltsgenehmigungen

Juni 30, 2026
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Frankreich erhöht Mindestnachweis finanzieller Mittel für Nicht-EU-Studierende bei Aufenthaltsgenehmigungen
Ausländische Studierende, die ein Studium in Frankreich planen, müssen künftig höhere finanzielle Nachweise erbringen. Ein am 22. Juni 2026 im Journal officiel veröffentlichter Erlass (Nr. 2026-526), kommentiert gestern von der Pariser Kanzlei Kohen Avocats, erhöht den Mindestbetrag, den Drittstaatsangehörige bei der Beantragung eines Langzeitstudentenvisums oder der ersten „Studenten“-Aufenthaltserlaubnis nach dem Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA) nachweisen müssen. Der neue Artikel R.422-2 legt den Betrag nun auf „mindestens 47 % des Bruttomonats-SMIC“ (Frankreichs gesetzlichen Mindestlohn) zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Bei einem aktuellen SMIC von 1.867 € brutto steigt die Grenze von 615 € auf etwa 877 € pro Monat – ein Anstieg um 43 %. Die Regel gilt für Erstvisumanträge bei Konsulaten im Ausland sowie für erstmalige Aufenthaltserlaubnis-Anträge in Frankreich, einschließlich der direkt von Partneruniversitäten bearbeiteten Fälle.

Warum die Änderung? Das Innenministerium begründet dies mit der Angleichung der finanziellen Nachweise an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und dem Ziel, „Prekarität unter internationalen Studierenden zu vermeiden“. Kritiker befürchten hingegen, dass die Erhöhung talentierte Bewerber aus Schwellenländern ausschließen und das erklärte Ziel der Regierung, bis 2027 500.000 internationale Studierende anzuziehen, gefährden könnte. Universitäten mit starker Rekrutierung außerhalb der EU – insbesondere Wirtschaftshochschulen, Ingenieur-Großhochschulen und regionale Campus – befürchten in diesem Sommer eine Welle von Rückzügen, da Bewerber versuchen, Kontoauszüge zu aktualisieren oder zusätzliche Bürgschaften zu sichern.

Frankreich erhöht Mindestnachweis finanzieller Mittel für Nicht-EU-Studierende bei Aufenthaltsgenehmigungen


Die praktischen Folgen für Mobilitätsmanager sind unmittelbar spürbar. Unternehmenssponsoren müssen ihre Finanzierungszusagen aktualisieren, und Relocation-Dienstleister sollten eingehende Praktikanten oder VIE-Entsandte, die in französischen Programmen eingeschrieben sind, darauf hinweisen, vor den Visumsterminen zusätzliche finanzielle Nachweise vorzulegen. Unvollständige Anträge werden von Konsulaten direkt abgelehnt, und Präfekturen können Ausreiseaufforderungen (OQTF) erlassen, wenn Studierende ihre Situation nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ankunft regeln. Unternehmen, die interne Master-Weiterbildungen in Frankreich planen, sollten daher mit zusätzlichen Kosten von 2.500 bis 3.000 € pro Person für das akademische Jahr rechnen.

Parallel dazu vereinfacht der Erlass bestimmte Antragsprozesse: Partneruniversitäten dürfen nun im Auftrag der Präfekturen Anträge entgegennehmen – ein langjähriger Wunsch der CROUS-Wohnheime, um Warteschlangen bei der Pariser Polizeidirektion zu reduzieren. Ob diese Erleichterung ausreicht, um Studierendengruppen und die mächtige Konferenz der Universitätspräsidenten zu besänftigen, bleibt abzuwarten.
Quelle: Kohen Avocats

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