
Am 30. Juni 2026 berichtete das Fachportal Immigrazione.biz über die ersten praktischen Auswirkungen des Gesetzesdekrets 83/2026, das am 20. Mai im Amtsblatt veröffentlicht wurde und die italienische Permesso Unico di Lavoro (Einheitliche Arbeitserlaubnis) grundlegend reformiert. Das Dekret, das die EU-Richtlinie 2024/1233 umsetzt, verkürzt die maximale Bearbeitungszeit für Arbeitserlaubnisse von 90 auf 60 Tage, erlaubt Nicht-EU-Bewerbern, die Arbeit bereits ab dem Zeitpunkt aufzunehmen, an dem ihre Unterlagen als „vollständig“ gelten, und führt eine neue fälschungssichere biometrische Karte ein, auf der ausdrücklich „perm. unico lavoro“ vermerkt ist.
Hintergrund: Bisher führten lange Wartezeiten bei den Einwanderungsbehörden (Questure) oft dazu, dass Arbeitgeber den Arbeitsbeginn verschieben oder nur befristete Verträge anbieten konnten. Durch die Angleichung an die EU-Vorgabe einer 30-tägigen Frist „ab Vollständigkeit der Unterlagen“ will Rom das Land für schwer zu besetzende Stellen in den Bereichen Ingenieurwesen, Pflege, Gastgewerbe und IT attraktiver machen. Das Dekret gewährt zudem den Familienangehörigen dieselben verfahrensrechtlichen Schutzmaßnahmen und sichert ihnen gleiche Rechte auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen: Personalabteilungen sollten ihre Onboarding-Checklisten überprüfen – insbesondere den Zeitpunkt der „comunicazione obbligatoria“ an die Arbeitsbehörden –, da neue Mitarbeiter nun früher mit der Arbeit beginnen können. Arbeitgeber müssen außerdem ihre Mitarbeiter darin schulen, die neu gestaltete Arbeitserlaubniskarte zu erkennen, die detailliertere Angaben zu den Vertragsbedingungen enthält und nach und nach die älteren Formate bei deren Erneuerung ersetzt.
Ausblick: Das Innenministerium hat 90 Tage Zeit, eine Durchführungsanweisung zu erlassen, die klärt, wie die „Vollständigkeit der Antragstellung“ bestätigt wird und wie die Questure mit Nachforderungen von Unterlagen umgehen. Beobachter erwarten, dass die neuen Regelungen Rechtsstreitigkeiten wegen verzögerter Arbeitserlaubnisse reduzieren und die Einhaltung der Quoten des Flussdekrets 2026-28 für Unternehmen erleichtern werden.
Hintergrund: Bisher führten lange Wartezeiten bei den Einwanderungsbehörden (Questure) oft dazu, dass Arbeitgeber den Arbeitsbeginn verschieben oder nur befristete Verträge anbieten konnten. Durch die Angleichung an die EU-Vorgabe einer 30-tägigen Frist „ab Vollständigkeit der Unterlagen“ will Rom das Land für schwer zu besetzende Stellen in den Bereichen Ingenieurwesen, Pflege, Gastgewerbe und IT attraktiver machen. Das Dekret gewährt zudem den Familienangehörigen dieselben verfahrensrechtlichen Schutzmaßnahmen und sichert ihnen gleiche Rechte auf Zugang zum Arbeitsmarkt zu.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen: Personalabteilungen sollten ihre Onboarding-Checklisten überprüfen – insbesondere den Zeitpunkt der „comunicazione obbligatoria“ an die Arbeitsbehörden –, da neue Mitarbeiter nun früher mit der Arbeit beginnen können. Arbeitgeber müssen außerdem ihre Mitarbeiter darin schulen, die neu gestaltete Arbeitserlaubniskarte zu erkennen, die detailliertere Angaben zu den Vertragsbedingungen enthält und nach und nach die älteren Formate bei deren Erneuerung ersetzt.
Ausblick: Das Innenministerium hat 90 Tage Zeit, eine Durchführungsanweisung zu erlassen, die klärt, wie die „Vollständigkeit der Antragstellung“ bestätigt wird und wie die Questure mit Nachforderungen von Unterlagen umgehen. Beobachter erwarten, dass die neuen Regelungen Rechtsstreitigkeiten wegen verzögerter Arbeitserlaubnisse reduzieren und die Einhaltung der Quoten des Flussdekrets 2026-28 für Unternehmen erleichtern werden.
Quelle: Immigrazione.biz
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