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Belgien erhöht die Gebühr für Langzeitvisa ab dem 1. Juli auf 250 € – Botschaften weltweit passen ihre Termine an

Juli 2, 2026
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Belgien erhöht die Gebühr für Langzeitvisa ab dem 1. Juli auf 250 € – Botschaften weltweit passen ihre Termine an
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Antragsteller eines belgischen Langzeitvisums (Visum D) eine Bearbeitungsgebühr von 250 € zahlen – ein Anstieg um 14 % gegenüber dem Vorjahr –, wie diese Woche von belgischen Botschaften, darunter in Amman, Warschau und Athen, mitgeteilt wurde. Die Aktualisierung, die am 1. Juli veröffentlicht und am 2. Juli für Antragsteller in der Hochsaison nochmals hervorgehoben wurde, erhöht zudem ab dem 1. September die Gebühr für Rückkehrvisa auf 335 €. Das Außenministerium erklärt, dass die neuen Tarife die gestiegenen Bearbeitungskosten sowie die Einführung zusätzlicher Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem EU-Einreise-/Ausreisesystem und der belgischen Online-Ankunftserklärung „My Address in Belgium“ widerspiegeln. Gebührenbefreiungen für Diplomatenpässe und Familienangehörige von EU-Bürgern bleiben unverändert, doch Standardanträge für Arbeitsgenehmigungen, Studienaufenthalte und Familienzusammenführungen müssen mit den höheren Kosten kalkulieren. Für globale Mobilitätsteams ist das Timing ungünstig: Anträge für akademische Programme im Herbst und Unternehmensversetzungen im vierten Quartal steigen traditionell Anfang Juli stark an. Universitäten und multinationale Personalabteilungen eilen, um Gebührenanweisungen an zugelassene Studierende und Entsandte zu übermitteln, deren Anträge bereits eingereicht sind. TLS Contact, Belgiens externer Visapartner in vielen Ländern, bestätigte, dass Anträge, die vor dem 1. Juli eingereicht wurden, noch zum alten Tarif bearbeitet werden, selbst wenn biometrische Termine später stattfinden. Die Erhöhung wirkt sich zudem auf den zusätzlichen Bundesbeitrag Belgiens aus (derzeit zwischen 366 € und 3.660 € je nach Kategorie), den bestimmte Visum-D-Antragsteller an das Einwanderungsamt zahlen müssen. Arbeitgeber sollten daher die Kostenschätzungen in Entsendeschreiben überprüfen und erwägen, Anträge für Angehörige vor der zweiten Gebührenerhöhung am 1. September einzureichen. Wird kein Nachweis über die korrekte Zahlung beigefügt, gilt der Antrag nach belgischem Recht als unzulässig. Da andere Schengen-Staaten – insbesondere Deutschland und Spanien – ähnliche Gebührenerhöhungen für 2027 prüfen, könnte Belgiens Schritt einen europaweiten Trend zu steigenden Visakosten signalisieren.
Quelle: FPS Foreign Affairs (Embassy of Belgium in Jordan notice)

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