
Der belgische Ministerrat hat am 2. Juli einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es wirtschaftlich inaktiven EU-Bürgern erschwert, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Belgien zu erhalten. Nach dem Vorschlag von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt müssen sich EU-Bürger, die sich in Belgien als „Arbeitssuchende“ registrieren, bei der Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis künftig mit *zwei* Nachweisen für aktive Arbeitssuche ausweisen: der Anmeldung bei der regionalen Arbeitsagentur *und* konkreten Bewerbungen. Nach sechs Monaten folgt eine verpflichtende Leistungsüberprüfung: Nur wer eine „realistische Chance“ auf eine Arbeitsaufnahme durch Vorstellungsgespräche, Schulungszertifikate oder neue Bewerbungen nachweisen kann, behält sein Aufenthaltsrecht. Wer dies nicht kann, verliert seine EU-Registrierung und den Zugang zu Sozialleistungen. Unvollständige Anträge auf Familienzusammenführung werden ab sofort als unzulässig abgelehnt, womit die bisherige Praxis, fehlende Dokumente nachzureichen, beendet wird. Van Bossuyt argumentiert, die Reform schließe eine Lücke, die es einigen EU-Bürgern ermögliche, Aufenthalt zu erlangen und anschließend auf belgische Sozialleistungen zurückzugreifen. Im Jahr 2025 stellte das Einwanderungsamt 1.266 EU-Aufenthaltskarten für Arbeitssuchende aus, widerrief jedoch 202 und lehnte 705 Anträge ab. Der neue zweistufige Filter soll die Genehmigungen um ein Drittel reduzieren und Ressourcen für eine schnellere Arbeitsmarktintegration wirklich aktiver Kandidaten freisetzen. Kommunale Behörden und Personalabteilungen multinationaler Unternehmen werden die unmittelbaren Auswirkungen spüren. Die Gemeindebüros, die die Erstregistrierung durchführen, benötigen zusätzliche Schulungen und IT-Updates, um die zweite Bewertungsstufe umzusetzen. Arbeitgeber, die innergemeinschaftliche Versetzungen unterstützen oder Absolventen als „Arbeitssuchende“ einstellen, müssen nun sechsmonatige Meilensteine in ihre Relocation-Strategien integrieren und Neuankömmlinge über zulässige Nachweise der Arbeitssuche informieren. Da die Regeländerung Teil eines umfassenderen Migrationspakets ist, das mit dem neuen EU-Pakt für Asyl und Migration abgestimmt wurde, wird mit einer Verabschiedung durch das Parlament nach der Sommerpause und Inkrafttreten Anfang 2027 gerechnet. Mobility-Manager sollten daher die aktuellen EU-Entsandten in Belgien überprüfen und Coaching-Programme vorbereiten, um sie auf den bevorstehenden Sechsmonats-Test vorzubereiten.
Quelle: The Brussels Times
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