
Der Ministerrat Belgiens hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der die Nachweispflichten für EU-Bürger, die in Belgien Arbeit suchen, verschärft. Das am 2. Juli 2026 von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Arbeitssuchende bei der Beantragung einer EU-Aufenthaltskarte sowohl Bewerbungsnachweise als auch eine Registrierung bei einer regionalen Arbeitsagentur wie Actiris vorlegen müssen. Nach sechs Monaten müssen sie eine „realistische Chance“ auf eine Arbeitsaufnahme nachweisen; andernfalls droht der Entzug des Aufenthaltsrechts. Die Maßnahme richtet sich gegen das, was die Ministerin als „Leistungstourismus“ bezeichnet. Im Jahr 2025 stellte Belgien 1.266 EU-Aufenthaltskarten für Arbeitssuchende aus, lehnte jedoch 705 Anträge ab und beendete 202. Behörden berichten, dass einige Antragsteller letztlich Sozialleistungen beantragen, ohne ernsthafte Bemühungen um eine Beschäftigung zu unternehmen.
Die neuen Regelungen verschärfen zudem die Anforderungen bei Familienzusammenführungen: Unvollständige Anträge werden von vornherein als unzulässig abgelehnt, was den Verwaltungsaufwand für die Kommunen reduziert. Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Belgien hat dies praktische Folgen. Innergemeinschaftliche Versetzungen von Ehepartnern oder erwachsenen Kindern, die eine Arbeitssuche beabsichtigen, erfordern künftig umfangreichere Nachweise. Personalabteilungen sollten ihre Umzugs-Checklisten anpassen und verschiedene Formen der Arbeitsmarktintegration berücksichtigen – etwa Nachweise über berufliche Weiterbildungen oder Vorstellungsgespräche –, um die Anforderungen der Sechs-Monats-Prüfung zu erfüllen. Wird dies nicht beachtet, riskieren Angehörige den Verlust ihres Aufenthaltsstatus und damit den Zugang zu Sozial- und Gesundheitssystemen Belgiens.
Immigrationsanwälte weisen darauf hin, dass der Entwurf mit dem neuen Migrationspakt der EU im Einklang steht, der den Mitgliedstaaten erlaubt, verhältnismäßige Bedingungen für wirtschaftlich inaktive Zuzügler zu stellen. Sollte der belgische Gesetzesentwurf nach der Sommerpause das Parlament passieren, ist mit Inkrafttreten im vierten Quartal 2026 zu rechnen. Aktuelle EU-Arbeitssuchende erhalten eine Übergangsfrist, um ihre Unterlagen zu vervollständigen. Unternehmen sollten daher die Familien ihrer entsandten Mitarbeiter überprüfen, sie auf die bevorstehenden Kontrollen vorbereiten und gegebenenfalls Karriere-Coachings oder Niederländisch-/Französischkurse organisieren, die als Nachweis aktiver Arbeitssuche dienen können. Eine mangelnde Anpassung könnte die Talentpipeline durch den Entzug des Aufenthaltsstatus während der Entsendung gefährden.
Die neuen Regelungen verschärfen zudem die Anforderungen bei Familienzusammenführungen: Unvollständige Anträge werden von vornherein als unzulässig abgelehnt, was den Verwaltungsaufwand für die Kommunen reduziert. Für multinationale Unternehmen mit Sitz in Belgien hat dies praktische Folgen. Innergemeinschaftliche Versetzungen von Ehepartnern oder erwachsenen Kindern, die eine Arbeitssuche beabsichtigen, erfordern künftig umfangreichere Nachweise. Personalabteilungen sollten ihre Umzugs-Checklisten anpassen und verschiedene Formen der Arbeitsmarktintegration berücksichtigen – etwa Nachweise über berufliche Weiterbildungen oder Vorstellungsgespräche –, um die Anforderungen der Sechs-Monats-Prüfung zu erfüllen. Wird dies nicht beachtet, riskieren Angehörige den Verlust ihres Aufenthaltsstatus und damit den Zugang zu Sozial- und Gesundheitssystemen Belgiens.
Immigrationsanwälte weisen darauf hin, dass der Entwurf mit dem neuen Migrationspakt der EU im Einklang steht, der den Mitgliedstaaten erlaubt, verhältnismäßige Bedingungen für wirtschaftlich inaktive Zuzügler zu stellen. Sollte der belgische Gesetzesentwurf nach der Sommerpause das Parlament passieren, ist mit Inkrafttreten im vierten Quartal 2026 zu rechnen. Aktuelle EU-Arbeitssuchende erhalten eine Übergangsfrist, um ihre Unterlagen zu vervollständigen. Unternehmen sollten daher die Familien ihrer entsandten Mitarbeiter überprüfen, sie auf die bevorstehenden Kontrollen vorbereiten und gegebenenfalls Karriere-Coachings oder Niederländisch-/Französischkurse organisieren, die als Nachweis aktiver Arbeitssuche dienen können. Eine mangelnde Anpassung könnte die Talentpipeline durch den Entzug des Aufenthaltsstatus während der Entsendung gefährden.
Quelle: The Brussels Times
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