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Flandern erhebt eine Gebühr von 180 € pro Antrag für die Beschäftigung von Nicht-EU-Arbeitnehmern

Juli 1, 2026
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Flandern erhebt eine Gebühr von 180 € pro Antrag für die Beschäftigung von Nicht-EU-Arbeitnehmern
Die Mitte-rechts-Regierung Flanderns hat einen weiteren Schritt unternommen, um die ihrer Ansicht nach zu starke Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften einzudämmen. In einem am 30. Juni 2026 veröffentlichten Erlass bestätigte die flämische Arbeitsministerin Zuhal Demir (N-VA), dass ab dem 1. Januar 2027 für jeden Antrag auf eine sogenannte „Single Permit“ eine zusätzliche regionale Bearbeitungsgebühr von 180 € erhoben wird. Die Single Permit – eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die gemeinsam vom föderalen Einwanderungsamt und den Regionen ausgestellt wird – bildet seit 2019 das Rückgrat des belgischen Systems für Arbeitsmigration. Die Bundesbehörden erheben bereits eine Verwaltungsgebühr von 152 €; Arbeitgeber, die beispielsweise hochqualifizierte Fachkräfte aus Indien oder den USA einstellen, müssen somit mit Gesamtkosten von 332 € vor Anwaltskosten rechnen. Demir betont, dass flämische Unternehmen „zuerst lokal schauen“ müssen, und sieht in der neuen Gebühr eine Abschreckung gegen das, was sie als „Preisvergleich“ für mittel- und geringqualifizierte Arbeitskräfte außerhalb der EU bezeichnet. Ihr Ministerium verweist auf einen Rückgang der Anträge für mittelqualifizierte Arbeitsgenehmigungen um 61 % seit Inkrafttreten strengerer Zulassungsregeln am 1. Januar 2026, während die Anträge für hochqualifizierte Stellen um 12 % gestiegen sind. Wirtschaftsverbände zeigen sich alarmiert. Die Arbeitgebervereinigung Voka warnt, dass die Maßnahme Kosten und Komplexität in ein System bringt, das bereits bis zu 15 Wochen Bearbeitungszeit pro Antrag benötigt. Sie betont, dass Flandern mit akuten Engpässen in den Bereichen Ingenieurwesen, IT und Gesundheitswesen konfrontiert ist, und kritisiert, dass die zusätzliche Gebühr „das falsche Signal“ an multinationale Investoren sendet, die belgische Expansionen gegen flexiblere Genehmigungssysteme in den Niederlanden oder Irland abwägen. Für Manager im Bereich globale Mobilität hat die Änderung unmittelbare praktische Folgen: Die Budgets für Einsätze im Jahr 2027 müssen angepasst werden; ab Juli 2026 ausgestellte Vertragsangebote sollten Kandidaten bereits darauf hinweisen, dass die Sponsoren die 180 € Gebühr weitergeben; und interne Beteiligte müssen sich auf mögliche Verzögerungen einstellen, da die regionalen Behörden ihre IT-Systeme zur Erhebung der Zusatzgebühr umstellen. Unternehmen, die in allen drei belgischen Regionen tätig sind, sollten zudem beobachten, ob Wallonien oder Brüssel Flanderns Beispiel folgen, was faktisch zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Genehmigungskosten innerhalb eines Landes führen würde.
Quelle: Belga News Agency

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