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Innenministerium aktualisiert Einwanderungsbestimmungen: Anhang ETA erhält erste umfassende Überarbeitung nach Einführung

Juli 2, 2026
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Innenministerium aktualisiert Einwanderungsbestimmungen: Anhang ETA erhält erste umfassende Überarbeitung nach Einführung
Spät am 1. Juli hat das Innenministerium stillschweigend ein bedeutendes Update zum Anhang Elektronische Reisegenehmigung veröffentlicht, dem rechtlichen Rahmen für das neue digitale Einreisegenehmigungssystem des Vereinigten Königreichs. Die überarbeitete Version präzisiert die Gültigkeitsanforderungen, erweitert die Liste der Reisenden, die bei der Einreise aus Irland von der ETA befreit sind, und bestätigt, dass ein Antrag auch vollständig automatisiert abgelehnt werden kann. Für Teams im Bereich Unternehmensmobilität ist die wichtigste Änderung der neue Absatz ETA 1.1(f)(ii), der ausdrücklich die Einreise unter der Creative Worker Visa-Regelung ohne separate ETA erlaubt – eine Klarstellung, die zuvor bei Tourneefirmen und Filmproduktionen für Unsicherheit sorgte. Eine weitere Änderung besagt, dass Fluggesellschaften Passagieren mit „ungültiger“ sowie „abgelehnter“ ETA den Boarding-Zugang verweigern müssen, was die Haftungsrisiken erweitert. Die Richtlinien erläutern zudem, wie doppelte britisch/europäische Staatsbürger mit EU-Ansiedlungsstatus ihr UKVI-Konto bei Erneuerung eines ausländischen Reisepasses aktualisieren müssen, um Diskrepanzen zu vermeiden, die bei der Ankunft zu einer sekundären Kontrolle führen können. Anwaltskanzleien sehen das Update als Teil eines schnellen Iterationsprozesses, den das Innenministerium dem Parlament bei Einführung des digitalen Reisegenehmigungssystems zugesichert hat. Sie empfehlen Sponsoren, die neuen Regeln an Vielreisende weiterzugeben und die Onboarding-Dokumente zu überprüfen, um die ETA-Anforderungen sicher abzubilden. Verstöße können zu verpassten Flügen, Bußgeldern von 10.000 Pfund pro unzulässigem Passagier und für Sponsoren zu Compliance-Abstufungen führen, die zukünftige Arbeitsvisaanträge gefährden.
Quelle: GOV.UK

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