
Im Rahmen der halbjährlichen Überarbeitung der Einwanderungsbestimmungen hat das Innenministerium am 1. Juli aktualisierte Versionen mehrerer Anhänge der Immigration Rules veröffentlicht, darunter Anhang V: Besucher und Anhang Englischkenntnisse. Obwohl die wesentlichen Zulassungskriterien unverändert bleiben, bringen einige technische Änderungen wichtige Auswirkungen für Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen mit sich.
Wesentliche Punkte sind unter anderem die Klarstellung, dass alle Besucher – sowohl mit als auch ohne Visum – vor dem Boarding eines Fluges eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) besitzen müssen, sofern dies im Anhang ETA vorgeschrieben ist, selbst wenn sie zuvor ohne eine solche eingereist sind. Der Besucher-Anhang formt zudem die neue Unterkategorie des Diplomatenvisums (DVA), die Anfang des Jahres eingeführt wurde, offiziell aus und entfernt veraltete Verweise auf Sponsoring-Formulare für Heiratsbesucher.
Der Anhang Englischkenntnisse verweist jetzt auf eine erweiterte Liste zugelassener Anbieter für den Secure English Language Test (SELT) und verlangt ausdrücklich, dass online überwachte Prüfungen auf Geräten abgelegt werden, die eine Identitätsprüfung mittels biometrischer Erkennung ermöglichen. Sponsoren von Skilled Worker-, Scale-up- und Student-Migranten müssen sicherstellen, dass alle Testergebnisse, die nach dem 1. Juli ausgestellt wurden, von den überarbeiteten Anbietern stammen, um Ablehnungen und Herabstufungen im Sponsor-Rating zu vermeiden.
Der aktualisierte Text verweist zudem auf die Anforderungen des Finanzanhangs und betont, dass Antragsteller, die auf Drittmittel angewiesen sind, eine echte persönliche oder berufliche Beziehung zum Finanzsponsor nachweisen müssen. Fallbearbeiter wurden angewiesen, Anträge abzulehnen, wenn unterstützende Bankbestätigungen den Antragsteller nicht namentlich nennen und die Verfügbarkeit der Mittel nicht eindeutig bestätigen.
Global Mobility Manager sollten die neuen Regelungen an interne Rekrutierungsteams und externe Einwanderungsberater weiterleiten. Obwohl die Änderungen überwiegend prozedural sind, kann deren Missachtung zu Verzögerungen bei der Einstellung oder zu Problemen bei der Einhaltung der Sponsorauflagen vor Audits führen – insbesondere bei Besuchern, die kundennahe Tätigkeiten ausüben, bei denen die Grenze zwischen Geschäft und Arbeit verschwimmt.
Wesentliche Punkte sind unter anderem die Klarstellung, dass alle Besucher – sowohl mit als auch ohne Visum – vor dem Boarding eines Fluges eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) besitzen müssen, sofern dies im Anhang ETA vorgeschrieben ist, selbst wenn sie zuvor ohne eine solche eingereist sind. Der Besucher-Anhang formt zudem die neue Unterkategorie des Diplomatenvisums (DVA), die Anfang des Jahres eingeführt wurde, offiziell aus und entfernt veraltete Verweise auf Sponsoring-Formulare für Heiratsbesucher.
Der Anhang Englischkenntnisse verweist jetzt auf eine erweiterte Liste zugelassener Anbieter für den Secure English Language Test (SELT) und verlangt ausdrücklich, dass online überwachte Prüfungen auf Geräten abgelegt werden, die eine Identitätsprüfung mittels biometrischer Erkennung ermöglichen. Sponsoren von Skilled Worker-, Scale-up- und Student-Migranten müssen sicherstellen, dass alle Testergebnisse, die nach dem 1. Juli ausgestellt wurden, von den überarbeiteten Anbietern stammen, um Ablehnungen und Herabstufungen im Sponsor-Rating zu vermeiden.
Der aktualisierte Text verweist zudem auf die Anforderungen des Finanzanhangs und betont, dass Antragsteller, die auf Drittmittel angewiesen sind, eine echte persönliche oder berufliche Beziehung zum Finanzsponsor nachweisen müssen. Fallbearbeiter wurden angewiesen, Anträge abzulehnen, wenn unterstützende Bankbestätigungen den Antragsteller nicht namentlich nennen und die Verfügbarkeit der Mittel nicht eindeutig bestätigen.
Global Mobility Manager sollten die neuen Regelungen an interne Rekrutierungsteams und externe Einwanderungsberater weiterleiten. Obwohl die Änderungen überwiegend prozedural sind, kann deren Missachtung zu Verzögerungen bei der Einstellung oder zu Problemen bei der Einhaltung der Sponsorauflagen vor Audits führen – insbesondere bei Besuchern, die kundennahe Tätigkeiten ausüben, bei denen die Grenze zwischen Geschäft und Arbeit verschwimmt.
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