
Am 4. Juli veröffentlichte das Fachportal GermanOnlineTests einen ausführlichen Leitfaden zum aktualisierten IT-Visum nach §19c in Deutschland. Dabei wird hervorgehoben, dass Bewerber künftig keinen Hochschulabschluss oder Deutschkenntnisse vor der Einreise mehr nachweisen müssen, sofern sie zwei Jahre Berufserfahrung und ein Jobangebot mit einem Mindestgehalt von 45.630 Euro vorlegen können. Der Artikel fasst die neuesten FAQs des Bundesinnenministeriums sowie die in dieser Woche veröffentlichte Arbeitgeber-Checkliste von „Make it in Germany“ zusammen.
Der 19c-Weg, der im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 geschaffen und in diesem Jahr erweitert wurde, gewinnt besonders bei Tech-Unternehmen an Interesse, die offene Stellen in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Cloud-Engineering nicht besetzen können. Personalvermittler berichten, dass der Wegfall der B1-Deutsch-Anforderung die Einstellungsdauer halbiert, da Kandidaten die Sprachkurse erst nach der Ankunft beginnen können.
Botschaften in Indien, Brasilien und Ägypten haben bereits separate 19c-Termine eingerichtet, die von Blue-Card-Interviews getrennt sind. Die Bearbeitungszeiten orientieren sich an der neuen 30-Tage-Regel für andere Fachkräfte-Kategorien, wobei die Kapazitäten je nach Standort variieren. Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für vier Jahre mit der Möglichkeit auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten, sofern sie das B1-Sprachniveau erreichen.
Für Personalabteilungen ist es entscheidend, Arbeitsverträge zu erstellen, die die Gehaltsgrenze erfüllen und detaillierte Stellenbeschreibungen enthalten, die sich an den EU-Kompetenzklassifikationen orientieren. Zudem müssen Unternehmen die Stellenangebote bei der Schnellverfahrenstelle der Bundesagentur für Arbeit registrieren, um die arbeitsmarktliche Freigabe vor der Visumsantragstellung zu sichern.
Der 19c-Weg, der im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2020 geschaffen und in diesem Jahr erweitert wurde, gewinnt besonders bei Tech-Unternehmen an Interesse, die offene Stellen in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Cloud-Engineering nicht besetzen können. Personalvermittler berichten, dass der Wegfall der B1-Deutsch-Anforderung die Einstellungsdauer halbiert, da Kandidaten die Sprachkurse erst nach der Ankunft beginnen können.
Botschaften in Indien, Brasilien und Ägypten haben bereits separate 19c-Termine eingerichtet, die von Blue-Card-Interviews getrennt sind. Die Bearbeitungszeiten orientieren sich an der neuen 30-Tage-Regel für andere Fachkräfte-Kategorien, wobei die Kapazitäten je nach Standort variieren. Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für vier Jahre mit der Möglichkeit auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten, sofern sie das B1-Sprachniveau erreichen.
Für Personalabteilungen ist es entscheidend, Arbeitsverträge zu erstellen, die die Gehaltsgrenze erfüllen und detaillierte Stellenbeschreibungen enthalten, die sich an den EU-Kompetenzklassifikationen orientieren. Zudem müssen Unternehmen die Stellenangebote bei der Schnellverfahrenstelle der Bundesagentur für Arbeit registrieren, um die arbeitsmarktliche Freigabe vor der Visumsantragstellung zu sichern.
Quelle: GermanOnlineTests