
Die französische Zivilluftfahrtbehörde (SIA) hat den Zusatz AIP 142/2026 veröffentlicht, der eine temporäre Flugverbotszone (ZIT) und fünf temporäre Kontrollzonen (ZRT) über Paris und den westlichen Zufahrtswegen für die Militärparade zum Nationalfeiertag sowie die dazugehörigen Fallschirmsprünge einrichtet. Die Beschränkungen gelten vom 9. Juli um 00:00 UTC bis zum 14. Juli um 23:59 UTC und umfassen Höhen bis FL085 (ca. 2.600 m). Die ZIT „CONCORDE“, zentriert auf den Champs-Élysées, verbietet während der Proben und der Parade jeglichen IFR- und VFR-Flugverkehr – einschließlich Drohnen. Parallel verlaufende ZRT-Segmente erstrecken sich nach außen, um Warteschleifen für die Formationen der Rafale, A400M und Patrouille de France zu organisieren. Eine separate ZRT für Fallschirmsprungübungen liegt westlich von Versailles. Nur staatliche, medizinische und ausdrücklich genehmigte Flüge dürfen nach Aktivierung der Zonen per NOTAM einfliegen. Für Firmenflugabteilungen und Privatpiloten heißt das: Alternativrouten über die FIRs Lille oder Clermont einplanen und mit Kapazitätsengpässen an Sekundärflughäfen wie Le Bourget, Toussus-le-Noble und Pontoise rechnen. Drohnenbetreiber müssen autonome Flüge im Umkreis von 20 km um das Pariser Stadtzentrum einstellen, um hohe Strafen gemäß dem Drohnensicherheitsgesetz 2023 zu vermeiden. Die diesjährige Verschärfung ist strenger als 2025, da sie zugleich einen Belastungstest der Luftverteidigungsverfahren vor dem Rugby-WM-Finale in Lyon und der Präsidentschaftseinführung 2027 darstellt. Mobilitätsmanager, deren Führungskräfte an Fashion-Week-Vorschauen oder Etappen der Tour de France in der Hauptstadt teilnehmen, sollten mehr Zeit für Bodentransfers einplanen und das Personal darauf hinweisen, dass Mobilfunkstörer entlang der Parade kurzzeitig die Datenverbindung beeinträchtigen können. Die vollständigen Koordinaten sind in der PDF-Version des SUP AIP 142/26 verfügbar; Crews werden dringend gebeten, letzte NOTAMs zu prüfen und bei Regierungscharterflügen eine ausgedruckte Kopie des Ausnahmeantrags (Cerfa 14830) mitzuführen.
Quelle: DroneSpot / SIA
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