
Reisende, die diesen Sommer nach Italien ein- und ausreisen, werden weiterhin eine vereinfachte Version des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) der Europäischen Union erleben. In einer am 7. Juli in Brüssel verbreiteten Mitteilung bestätigten Kommissionsbeamte, dass alle Schengen-Mitgliedstaaten, einschließlich Italien, das derzeitige „Flexibilitätsregime“ – eine vorübergehende Ausnahmeregelung für die Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern – bis zum Ende der Hochsaison im September beibehalten dürfen. Fluggesellschaften, Flughäfen und Grenzpolizei hatten sich nach dem Start des EES am 10. April, der aufgrund von Fehlfunktionen und Personalmangel an den biometrischen Kiosken in Rom-Fiumicino und Mailand-Malpensa zu langen Warteschlangen führte, intensiv für diese Verlängerung eingesetzt.
Im Rahmen des Kompromisses müssen Grenzbeamte weiterhin Reisepässe scannen und die biografischen Daten der Reisenden in der EES-Datenbank erfassen, können die erste biometrische Erfassung jedoch auf ruhigere Zeiten oder eine spätere Reise verschieben. Die Ausnahmeregelung soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Spitzenankünften unter 45 Sekunden halten – ein Wert, den die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) als entscheidend ansieht, um Anschlussflüge in großen Terminals zu gewährleisten.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Entscheidung die unmittelbare Sorge, während der geschäftigsten Wochen des Jahres zusätzliche Zeit für die biometrische Erfassung einplanen zu müssen. Unternehmen, die Sommerrotationen oder kurzfristige Einsätze organisieren, können ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass zunächst nur der Standard-Passscan erforderlich ist – Fingerabdrücke und Selfies werden später erfasst. Dennoch sollten Compliance-Teams nicht-EU-Entsandte daran erinnern, dass der 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltszähler bereits aktiv ist: Überschreitungen lösen automatische Warnungen aus, auch wenn biometrische Daten noch ausstehen.
Das italienische Innenministerium begrüßte die Verlängerung, schloss jedoch eine generelle Aussetzung aus. „Eine vollständige Aussetzung ist weder notwendig noch rechtlich möglich“, erklärten die Behörden und betonten, dass Italien keine weitere Ausnahmegenehmigung über September hinaus bei Brüssel beantragt habe. Die Flughäfen nutzen die Zeit, um zusätzliche Kioske zu installieren und Personal zu schulen; allein Fiumicino plant, seine biometrischen Kontrollspuren vor Ablauf der Ausnahmeregelung auf 120 zu verdoppeln.
Mit Blick auf die Zukunft besteht die Kommission darauf, dass das EES ab der Herbstwelle vollständig durchgesetzt wird und als technologische Grundlage für ETIAS dient – die 20-Euro-Reisegenehmigung, die Ende 2026 verpflichtend wird. Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen sollten daher neue Vorlaufzeiten einplanen und Datenschutzklauseln in ihren Reiserichtlinien rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist überprüfen.
Im Rahmen des Kompromisses müssen Grenzbeamte weiterhin Reisepässe scannen und die biografischen Daten der Reisenden in der EES-Datenbank erfassen, können die erste biometrische Erfassung jedoch auf ruhigere Zeiten oder eine spätere Reise verschieben. Die Ausnahmeregelung soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Spitzenankünften unter 45 Sekunden halten – ein Wert, den die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) als entscheidend ansieht, um Anschlussflüge in großen Terminals zu gewährleisten.
Für Geschäftsreisende beseitigt die Entscheidung die unmittelbare Sorge, während der geschäftigsten Wochen des Jahres zusätzliche Zeit für die biometrische Erfassung einplanen zu müssen. Unternehmen, die Sommerrotationen oder kurzfristige Einsätze organisieren, können ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass zunächst nur der Standard-Passscan erforderlich ist – Fingerabdrücke und Selfies werden später erfasst. Dennoch sollten Compliance-Teams nicht-EU-Entsandte daran erinnern, dass der 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltszähler bereits aktiv ist: Überschreitungen lösen automatische Warnungen aus, auch wenn biometrische Daten noch ausstehen.
Das italienische Innenministerium begrüßte die Verlängerung, schloss jedoch eine generelle Aussetzung aus. „Eine vollständige Aussetzung ist weder notwendig noch rechtlich möglich“, erklärten die Behörden und betonten, dass Italien keine weitere Ausnahmegenehmigung über September hinaus bei Brüssel beantragt habe. Die Flughäfen nutzen die Zeit, um zusätzliche Kioske zu installieren und Personal zu schulen; allein Fiumicino plant, seine biometrischen Kontrollspuren vor Ablauf der Ausnahmeregelung auf 120 zu verdoppeln.
Mit Blick auf die Zukunft besteht die Kommission darauf, dass das EES ab der Herbstwelle vollständig durchgesetzt wird und als technologische Grundlage für ETIAS dient – die 20-Euro-Reisegenehmigung, die Ende 2026 verpflichtend wird. Unternehmen mit hohem Reiseaufkommen sollten daher neue Vorlaufzeiten einplanen und Datenschutzklauseln in ihren Reiserichtlinien rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist überprüfen.
Quelle: ANSA