
In einer späten Sitzung am 9. Juli hat der Rechtsausschuss des Senats Änderungen an einem Eilgesetz gebilligt, das der Regierung ermöglichen soll, zentrale Elemente des EU-Pakts zu Migration und Asyl per Verordnung umzusetzen, statt den vollständigen parlamentarischen Prozess zu durchlaufen. Mit diesem Schritt soll die Einhaltung der Brüsseler Frist bis Juni 2027 sichergestellt werden, doch er sorgt für Kontroversen bei Oppositionsparteien und NGOs.
Dem Entwurf zufolge könnte das Innenministerium mindestens neun Abschnitte des Ausländergesetzes (CESEDA) neu regeln, darunter Grenzkontrollen, beschleunigte Asylverfahren und Rückführungen. Ein Artikel sieht die Einrichtung von „Grenztransitzentren“ vor, in denen Antragsteller bis zu 24 Wochen festgehalten werden können – doppelt so lange wie bisher.
Wirtschaftsverbände beobachten eine weniger bekannte Klausel, die Präfekturen erlaubt, sechsmonatige „Arbeitsmarkttestbefreiungen“ für Mangelberufe zu erteilen und so das übliche Quotensystem zu umgehen. Wird das Gesetz verabschiedet, könnten Unternehmen aus IT, Gesundheitswesen und Bauwesen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten innerhalb von vier Wochen nach Frankreich holen, sofern diese biometrische Daten im neuen EES-System registrieren.
Kritiker bemängeln, dass der Verordnungsweg die demokratische Debatte aushebele. Die Regierung argumentiert hingegen, dass detaillierte technische Regelungen – etwa zu Datenformaten für den Austausch mit EU-Systemen – sich nicht für langwierige parlamentarische Verfahren eignen.
Der Gesetzentwurf geht nun an die Nationalversammlung, wo die Mehrheit knapper ist, was intensive Verhandlungen im Sommer erwarten lässt. Unternehmen mit Mobilitätsteams sollten den finalen Text genau verfolgen: Schnellere Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen ist ein Vorteil, doch strengere Kontrollen und längere Haftzeiten könnten bei der Umsiedlung von Mitarbeitern und deren Familienmitgliedern reputations- und sorgfaltspflichtrechtliche Herausforderungen mit sich bringen.
Dem Entwurf zufolge könnte das Innenministerium mindestens neun Abschnitte des Ausländergesetzes (CESEDA) neu regeln, darunter Grenzkontrollen, beschleunigte Asylverfahren und Rückführungen. Ein Artikel sieht die Einrichtung von „Grenztransitzentren“ vor, in denen Antragsteller bis zu 24 Wochen festgehalten werden können – doppelt so lange wie bisher.
Wirtschaftsverbände beobachten eine weniger bekannte Klausel, die Präfekturen erlaubt, sechsmonatige „Arbeitsmarkttestbefreiungen“ für Mangelberufe zu erteilen und so das übliche Quotensystem zu umgehen. Wird das Gesetz verabschiedet, könnten Unternehmen aus IT, Gesundheitswesen und Bauwesen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten innerhalb von vier Wochen nach Frankreich holen, sofern diese biometrische Daten im neuen EES-System registrieren.
Kritiker bemängeln, dass der Verordnungsweg die demokratische Debatte aushebele. Die Regierung argumentiert hingegen, dass detaillierte technische Regelungen – etwa zu Datenformaten für den Austausch mit EU-Systemen – sich nicht für langwierige parlamentarische Verfahren eignen.
Der Gesetzentwurf geht nun an die Nationalversammlung, wo die Mehrheit knapper ist, was intensive Verhandlungen im Sommer erwarten lässt. Unternehmen mit Mobilitätsteams sollten den finalen Text genau verfolgen: Schnellere Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen ist ein Vorteil, doch strengere Kontrollen und längere Haftzeiten könnten bei der Umsiedlung von Mitarbeitern und deren Familienmitgliedern reputations- und sorgfaltspflichtrechtliche Herausforderungen mit sich bringen.
Quelle: Sénat – Dossier législatif