
Der Überwachungsdienst für Einwanderungsrecht Free Movement berichtete am 19. Juli um 10:00 Uhr, dass das Innenministerium nun sechs verschiedene Leitfäden aktualisiert hat, um das Ende der physischen Visasticker ab dem 1. Juli 2026 widerzuspiegeln. Das neueste Änderungsprotokoll – automatisch von GOV.UK erfasst – zeigt, dass die Seite „Beispiele für UK-Visasticker“ am 2. Juli eindeutig angepasst wurde und nun klarstellt, dass Aufkleber „nicht mehr ausgegeben“ werden und alle erfolgreichen Antragsteller ausschließlich digitale eVisas erhalten. Die Richtlinien für Fluggesellschaften wurden überarbeitet und erklären, dass Reisende, deren Pässe vom Vereinigten Königreich nicht anerkannt werden (zum Beispiel Nordzypern und Somalia), stattdessen ein neues Formular zur Begleitung eines eVisas (FAV) mit ihrem digitalen Status mitführen. Die Fluggesellschaften müssen den Barcode des FAV scannen, um die Reiseerlaubnis zu bestätigen, was die bisherige Kontrolle des Stickers ersetzt. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein im Übergang des Vereinigten Königreichs zu einer vollständig digitalen Grenzkontrolle. Für globale Mobilitätsteams entfällt damit die logistische Herausforderung, Pässe von entsandten Mitarbeitern im Ausland für die Stickerübertragung einzusammeln, allerdings entstehen neue Risiken im Zusammenhang mit dem Zugang zu Konten. Wenn ein Mitarbeiter bei der Abreise seine UKVI-Zugangsdaten vergisst, können Fluggesellschaften das Boarding verweigern, da kein physischer Sticker mehr existiert. Mobilitätsanbieter empfehlen daher, eine PDF-Kopie des eVisas zu speichern und sicherzustellen, dass die DCS-Systeme der Fluggesellschaften den FAV-Barcode an Außenstellen lesen können. Arbeitgeber müssen zudem ihre Prozesse zur Arbeitsberechtigung anpassen: Ab dem 1. Oktober 2026 verlangt der überarbeitete gesetzliche Kodex digitale Überprüfungen für eVisa-Inhaber und verbietet das Kopieren veralteter Sticker. HR-Systeme sollten die API des Innenministeriums integrieren, um Ablaufwarnungen zu automatisieren und manuelle Kontrollen zu reduzieren. Schließlich weisen Einwanderungsberater darauf hin, dass Statusfehler im eVisa-System über ein Online-Formular korrigiert werden müssen; das Innenministerium hat erstmals Quartalsdaten zu Korrekturvolumina veröffentlicht, die eine Fehlerquote von 2,4 % zeigen – ein Wert, den Relocation-Manager im Blick behalten sollten, um unbeabsichtigte illegale Beschäftigung zu vermeiden.
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