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Innenministerium fordert Inhaber des EU-Ansiedlungsprogramms auf, Reisepässe vor neuen automatisierten Reiseüberprüfungen zu aktualisieren

Juli 20, 2026
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Innenministerium fordert Inhaber des EU-Ansiedlungsprogramms auf, Reisepässe vor neuen automatisierten Reiseüberprüfungen zu aktualisieren
In einer Mitteilung vom 19. Juli warnte UK Visas & Immigration (UKVI) die 5,6 Millionen Inhaber des EU Settlement Scheme (EUSS), dass veraltete Passdaten bald dazu führen könnten, dass sie keine Flüge von und nach Großbritannien mehr antreten können. Ab Anfang 2027 sind Fluggesellschaften verpflichtet, den Status der Passagiere elektronisch zu überprüfen – ähnlich dem Electronic Travel Authorisation (ETA)-System. Das bedeutet, dass die am Gate gescannte Passnummer exakt mit dem im UKVI e-Visa-Konto des Reisenden hinterlegten Dokument übereinstimmen muss. Viele EUSS-Inhaber haben seit Erhalt ihres Status ihren Pass erneuert, und UKVI berichtet, dass Diskrepanzen bereits jetzt zu manuellen Kontrollen und verpassten Flügen führen. Die Behörde fordert daher Arbeitgeber, Umzugsdienstleister und Migrationsberater auf, ihre Kunden darauf hinzuweisen, sich umgehend in ihre UKVI-Konten einzuloggen und neue Dokumentennummern einzutragen, statt bis zum Reiseansturm zu warten.

Innenministerium fordert Inhaber des EU-Ansiedlungsprogramms auf, Reisepässe vor neuen automatisierten Reiseüberprüfungen zu aktualisieren


Die gleiche Mitteilung bestätigt zudem eine seit Langem angekündigte Änderung der Aufenthaltsanforderungen für Inhaber eines Pre-Settled Status, die auf einen Settled Status upgraden möchten: Ab sofort genügen 30 Monate Aufenthalt im Vereinigten Königreich innerhalb eines Fünfjahreszeitraums. Die meisten berechtigten Antragsteller werden automatisch anhand von HMRC- und DWP-Daten hochgestuft. Migrationsanwälte betonen, dass diese Lockerung es Geschäftsreisenden und entsandten Mitarbeitern erleichtert, die während der Pandemie längere Zeit im Ausland verbracht haben, einen dauerhaften Status zu erhalten.

Mobility-Manager in Unternehmen sollten die Dokumentendaten und Reiseprofile ihrer EU-Bürger überprüfen, globale Mobility-Portale so anpassen, dass potenzielle Diskrepanzen erkannt werden, und Reisebucher darauf vorbereiten, dass einige Fluggesellschaften die neue Überprüfung bereits im Testbetrieb ab diesem Winter einführen könnten. Eine Nichtbeachtung könnte dazu führen, dass Führungskräften das Boarding verweigert wird, was teure Umbuchungen und Verzögerungen bei Kundenterminen nach sich zieht. Multinationale Unternehmen mit großen Belegschaften aus Kontinentaleuropa integrieren daher die UKVI-Kontoprüfung in ihre Vorab-Reisegenehmigungsprozesse neben den ETA-Überprüfungen für visumfreie Reisende.
Quelle: Five Star International

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