
Italienische Botschaften und Konsulate weltweit setzen ab sofort die Durchführungsentscheidung (EU) 2026/1454 des Rates vom 25. Juni 2026 um, die bestimmte Erleichterungen im Schengen-Visakodex für Antragsteller aus Somalia vorübergehend aussetzt. Die erste öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 20. Juli 2026 durch die Italienische Botschaft in Wellington und wird nun im gesamten Konsularnetzwerk übernommen.
Demnach müssen Konsulate zusätzliche Nachweise anfordern, können höhere Visagebühren verlangen und die Bearbeitungszeit für somalische Staatsbürger von 15 auf bis zu 45 Tage verlängern. Mehrfacheinreisen werden nur in außergewöhnlichen humanitären Fällen genehmigt. Als Begründung nennt der Rat Somalias „unzureichende Zusammenarbeit bei der Rücknahme irregulärer Migranten“, was eine teilweise Aussetzung gemäß Artikel 25a der Verordnung (EG) 810/2009 ermöglicht.
Für italienische Arbeitgeber bedeutet dies, dass geplante Einsätze somalischer Techniker, Seeleute oder Auszubildender mit längeren Vorlaufzeiten zu rechnen haben. Mobility-Manager sollten prüfen, ob Arbeitserlaubnis-Vorabgenehmigungen (nulla osta) vorliegen und die verlängerte Visabearbeitungszeit bei Reisebuchungen berücksichtigen. Auch Unternehmen, die die Saisonarbeitskräftequote im Rahmen des Flussi-Dekrets 2026–2028 nutzen, müssen beachten, dass die Aussetzung sowohl Kurzzeit-C-Visa als auch Langzeit-D-Visa betrifft.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass Antragsteller eine beschleunigte Bearbeitung aus medizinischen oder familiären Gründen beantragen können, die Nachweispflichten hierfür jedoch hoch sind. Bei zeitkritischen Projekten könnten Arbeitgeber in Erwägung ziehen, während der Aussetzung Personal anderer Nationalitäten zu entsenden. Der Rat wird die Maßnahme in sechs Monaten überprüfen.
Die Entscheidung verdeutlicht die EU-Strategie, die Zusammenarbeit bei der Rücknahme mit der Visapolitik zu verknüpfen – ein Vorgehen, das voraussichtlich auch andere Länder mit niedrigen Rückführungsquoten betreffen wird. Mobility-Teams sollten die weiteren Beratungen des Rates aufmerksam verfolgen, da ähnliche Aussetzungen im Laufe des Jahres 2026 auf weitere Nationalitäten ausgeweitet werden könnten.
Demnach müssen Konsulate zusätzliche Nachweise anfordern, können höhere Visagebühren verlangen und die Bearbeitungszeit für somalische Staatsbürger von 15 auf bis zu 45 Tage verlängern. Mehrfacheinreisen werden nur in außergewöhnlichen humanitären Fällen genehmigt. Als Begründung nennt der Rat Somalias „unzureichende Zusammenarbeit bei der Rücknahme irregulärer Migranten“, was eine teilweise Aussetzung gemäß Artikel 25a der Verordnung (EG) 810/2009 ermöglicht.
Für italienische Arbeitgeber bedeutet dies, dass geplante Einsätze somalischer Techniker, Seeleute oder Auszubildender mit längeren Vorlaufzeiten zu rechnen haben. Mobility-Manager sollten prüfen, ob Arbeitserlaubnis-Vorabgenehmigungen (nulla osta) vorliegen und die verlängerte Visabearbeitungszeit bei Reisebuchungen berücksichtigen. Auch Unternehmen, die die Saisonarbeitskräftequote im Rahmen des Flussi-Dekrets 2026–2028 nutzen, müssen beachten, dass die Aussetzung sowohl Kurzzeit-C-Visa als auch Langzeit-D-Visa betrifft.
Rechtsberater weisen darauf hin, dass Antragsteller eine beschleunigte Bearbeitung aus medizinischen oder familiären Gründen beantragen können, die Nachweispflichten hierfür jedoch hoch sind. Bei zeitkritischen Projekten könnten Arbeitgeber in Erwägung ziehen, während der Aussetzung Personal anderer Nationalitäten zu entsenden. Der Rat wird die Maßnahme in sechs Monaten überprüfen.
Die Entscheidung verdeutlicht die EU-Strategie, die Zusammenarbeit bei der Rücknahme mit der Visapolitik zu verknüpfen – ein Vorgehen, das voraussichtlich auch andere Länder mit niedrigen Rückführungsquoten betreffen wird. Mobility-Teams sollten die weiteren Beratungen des Rates aufmerksam verfolgen, da ähnliche Aussetzungen im Laufe des Jahres 2026 auf weitere Nationalitäten ausgeweitet werden könnten.
Quelle: Embassy of Italy in Wellington