1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Österreich
  4. /
  5. Europäische Kommission klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem einen Monat nach vollständiger Inbetriebnahme

Europäische Kommission klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem einen Monat nach vollständiger Inbetriebnahme

Juli 28, 2026
·
Europäische Kommission klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem einen Monat nach vollständiger Inbetriebnahme
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien veröffentlicht, welche Reisenden im neuen Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU erfasst werden – und welche nicht. In einem Bulletin vom 27. Juli 2026 erinnerte Brüssel die Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, daran, dass das biometrische System nur für Drittstaatsangehörige gilt, die sich für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Inhaber von Langzeitvisa (D-Visa), Familienangehörige von EU-Bürgern mit Freizügigkeitsrecht, Lkw-Fahrer mit bilateralen Transportgenehmigungen sowie akkreditierte Diplomaten bleiben weiterhin ausgenommen.

Die Klarstellung erfolgt nach mehreren Beschwerden am Flughafen Wien-Schwechat, wo ausländische Führungskräfte mit österreichischer Rot-Weiß-Rot-Karte fälschlicherweise zur Fingerabdrucknahme anstehen mussten. Das Innenministerium hat nun die Grenzbeamten angewiesen, vor der Weiterleitung zu den EES-Terminals das nationale Register der Aufenthaltstitel zu prüfen.

Europäische Kommission klärt Ausnahmen beim Ein- und Ausreisesystem einen Monat nach vollständiger Inbetriebnahme


Für globale Mobilitätsmanager kommt diese Information zur rechten Zeit. Seit dem Start des EES am 10. April 2026 berichten Unternehmen von längeren Wartezeiten und Unsicherheiten, ob Mitarbeiter mit lokalen Verträgen die neuen Selbstbedienungskontrollen nutzen müssen. Die Kommission empfiehlt Arbeitgebern, Reisende entsprechend zu informieren: Kurzfristige Geschäftsreisende aus visumfreien Ländern (z. B. USA, Großbritannien, Kanada) müssen bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto hinterlegen; Inhaber österreichischer D-Visa oder Aufenthaltstitel sollten die manuell besetzten Schalter aufsuchen.

Die Leitlinien weisen zudem auf die bevorstehende Interoperabilität mit dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) hin, das weiterhin für das vierte Quartal 2026 geplant ist. Sobald ETIAS aktiv ist, werden Vorab-Reisegenehmigungen in Echtzeit mit den EES-Daten abgeglichen, was die Erkennung von Überziehungen weiter automatisiert. Bis dahin wird Österreich Aufenthaltstitel weiterhin manuell abstempeln, um Rechtssicherheit für entsandte Arbeitnehmer und innerbetriebliche Versetzungen zu gewährleisten.

Unternehmen mit Pendlerprogrammen nach Österreich – insbesondere aus dem Westbalkan – sollten ihre Mobilitätsrichtlinien umgehend anpassen, damit Mitarbeiter einen Nachweis über die Befreiung (z. B. Aufenthaltstitel) mitführen und wissen, welche Kontrollspur sie wählen müssen. Eine fehlerhafte Registrierung kann eine automatische Überziehungswarnung auslösen und zukünftige Reisen im Schengen-Raum erschweren.
Quelle: European Commission – Migration & Home Affairs

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Österreich.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×