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EU-Ein- und Ausreisesystem erreicht 100 Millionen Scans; Kommission erläutert wichtige Ausnahmen für französische Grenzen

Juli 28, 2026
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EU-Ein- und Ausreisesystem erreicht 100 Millionen Scans; Kommission erläutert wichtige Ausnahmen für französische Grenzen
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission gab am 27. Juli bekannt, dass das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) – seit dem 10. April 2026 an allen externen Schengen-Grenzen in Betrieb – bereits über 145 Millionen Grenzübertritte erfasst hat. Die Behörde veröffentlichte ein Merkblatt für Reisende, das erläutert, wer *nicht* im biometrischen Register erfasst wird – ein wichtiger Punkt für Fluggesellschaften und Grenzbeamte an französischen Flughäfen und Häfen. Von der Erfassung ausgenommen sind unter anderem Inhaber von Pässen aus Monaco, San Marino, Andorra und dem Vatikan sowie Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern mit französischer Aufenthaltserlaubnis sowie Inhaber von langfristigen Visa oder Aufenthaltstiteln, die von Frankreich ausgestellt wurden. Ein marokkanischer Ehepartner mit französischer Aufenthaltskarte zeigt beispielsweise einfach diese Karte vor und kann die Fingerabdruck- und Gesichtsscanner-Kioske umgehen. An den Flughäfen Paris-Charles-de-Gaulle und Paris-Orly wurden bereits mehr als 18 Millionen EES-Transaktionen abgewickelt; die Grenzpolizei teilte Global Mobility News mit, dass die Warteschlangen für Ausnahmen inzwischen 7 % der Ankünfte ausmachen und die Abfertigung in den morgendlichen Stoßzeiten beschleunigen. Fluggesellschaften müssen jedoch die Dokumente vorab prüfen: Wer Passagiere fälschlicherweise als EES-registrierungspflichtig einstuft, riskiert Bußgelder gemäß der französischen Haftungsregelung für Beförderer. Teams für Geschäftsreisen und Einwanderung sollten ihre Reiserichtlinien umgehend anpassen. Mitarbeiter mit Talent-Pass- oder innerbetrieblichen Transfer-Visa, die von Frankreich ausgestellt wurden, erhalten **keine** EES-Stempel; das Nichtmitführen der Aufenthaltserlaubnis kann daher bei Flugpersonal, das mit dieser Regelung nicht vertraut ist, zur Verweigerung des Boardings führen. Mobilitätsmanager werden empfohlen, Kopien des Merkblatts der Kommission zu verteilen und die Mitarbeiter zu ermutigen, ihre physischen Aufenthaltstitel griffbereit zu halten, auch wenn sie die digitale Version auf Smartphone-Apps besitzen. Blickt man in die Zukunft, plant Frankreich, die EES-Daten bis Dezember in seine Plattform zur Grenzrisikoanalyse zu integrieren, was eine Vorabkontrolle für Vielfliegerprogramme wie PARAFE ermöglichen könnte. Unternehmen, die Mitarbeiter über CDG bewegen, sollten diese bevorstehenden Pilotprojekte aufmerksam verfolgen.
Quelle: European Commission – DG HOME

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