
Am 29. Juli 2026 hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine dringende Mitteilung herausgegeben, dass alle Stammdatensätze des elektronischen Zollanmeldesystems e-dec aktualisiert wurden. Das Update umfasst Ländercodes, Tarifstammdaten, Details zu Genehmigungspositionen sowie Postleitzahlentabellen für Im- und Export. e-dec bildet die Grundlage für über 98 % der gewerblichen Warenanmeldungen an Schweizer Grenzen und Flughäfen und ist fest in die ERP-Systeme von Logistikanbietern und multinationalen Unternehmen integriert.
Die Zollbehörde betont, dass alle Softwarelösungen, die an e-dec angebunden sind, die neuen Datensätze vor dem 1. August 2026 laden müssen, um Validierungsfehler zu vermeiden. Andernfalls drohen abgelehnte Anmeldungen, Verzögerungen an der Grenze und mögliche Verwaltungsstrafen. Im Gegensatz zu früheren kleineren Aktualisierungen enthält die Version 2026-07 Änderungen, die mit der EU-Kombinierten Nomenklatur und neuen Sanktionsmaßnahmen zusammenhängen. Das bedeutet, dass HS-Codes für Hunderte von Produkten sowie deren Zolltarife angepasst wurden.
Für Firmenmobilitätsteams ist dies besonders relevant, da Haushaltsumzüge, Produktmuster und Firmengeräte, die in die Schweiz ein- oder ausgeführt werden, alle eine e-dec-Referenznummer benötigen. Umzugsdienstleister und interne Compliance-Abteilungen sollten daher eng mit Spediteuren zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass vorab eingereichte Zollanmeldungen – insbesondere für Umzüge rund um das Schweizer Nationalfeiertagswochenende – neu validiert werden.
Das BAZG erinnerte zudem daran, dass die veraltete mobile App „QuickZoll“ für Privatreisende ihre Tarifdaten aus demselben Datenbestand bezieht; ein App-Update wird in den nächsten 48 Stunden automatisch ausgerollt.
Blickt man in die Zukunft, plant das Zollamt, e-dec Anfang 2028 auf die neue Plattform „Passar“ umzustellen, um die Schweiz vollständig an das Datenmodell des EU-Union Customs Code anzupassen. Die gestrige Stammdatenaktualisierung gilt als letzte große strukturelle Änderung vor dieser Migration. Unternehmen, die regelmäßig Personal versetzen oder Werkzeuge über die Grenze transportieren, sollten für 2027 IT-Anpassungen und zusätzliche Schulungen für Zollagenten einplanen.
Handlungsempfehlungen: (1) Bitten Sie Ihren Zollagenten oder ERP-Anbieter um Bestätigung, dass das Stammdatenset vom 29. Juli importiert wurde; (2) drucken Sie für Expatriate-Haushaltsumzüge Anfang August die SAD/IM-A-Dokumente mit den aktualisierten HS-Codes neu aus; (3) informieren Sie reisende Mitarbeitende, die QuickZoll-App zu aktualisieren, damit persönliche Zollfreimengen korrekt berechnet werden.
Die Zollbehörde betont, dass alle Softwarelösungen, die an e-dec angebunden sind, die neuen Datensätze vor dem 1. August 2026 laden müssen, um Validierungsfehler zu vermeiden. Andernfalls drohen abgelehnte Anmeldungen, Verzögerungen an der Grenze und mögliche Verwaltungsstrafen. Im Gegensatz zu früheren kleineren Aktualisierungen enthält die Version 2026-07 Änderungen, die mit der EU-Kombinierten Nomenklatur und neuen Sanktionsmaßnahmen zusammenhängen. Das bedeutet, dass HS-Codes für Hunderte von Produkten sowie deren Zolltarife angepasst wurden.
Für Firmenmobilitätsteams ist dies besonders relevant, da Haushaltsumzüge, Produktmuster und Firmengeräte, die in die Schweiz ein- oder ausgeführt werden, alle eine e-dec-Referenznummer benötigen. Umzugsdienstleister und interne Compliance-Abteilungen sollten daher eng mit Spediteuren zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass vorab eingereichte Zollanmeldungen – insbesondere für Umzüge rund um das Schweizer Nationalfeiertagswochenende – neu validiert werden.
Das BAZG erinnerte zudem daran, dass die veraltete mobile App „QuickZoll“ für Privatreisende ihre Tarifdaten aus demselben Datenbestand bezieht; ein App-Update wird in den nächsten 48 Stunden automatisch ausgerollt.
Blickt man in die Zukunft, plant das Zollamt, e-dec Anfang 2028 auf die neue Plattform „Passar“ umzustellen, um die Schweiz vollständig an das Datenmodell des EU-Union Customs Code anzupassen. Die gestrige Stammdatenaktualisierung gilt als letzte große strukturelle Änderung vor dieser Migration. Unternehmen, die regelmäßig Personal versetzen oder Werkzeuge über die Grenze transportieren, sollten für 2027 IT-Anpassungen und zusätzliche Schulungen für Zollagenten einplanen.
Handlungsempfehlungen: (1) Bitten Sie Ihren Zollagenten oder ERP-Anbieter um Bestätigung, dass das Stammdatenset vom 29. Juli importiert wurde; (2) drucken Sie für Expatriate-Haushaltsumzüge Anfang August die SAD/IM-A-Dokumente mit den aktualisierten HS-Codes neu aus; (3) informieren Sie reisende Mitarbeitende, die QuickZoll-App zu aktualisieren, damit persönliche Zollfreimengen korrekt berechnet werden.