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EU gewährt der Schweiz vorübergehend Spielraum beim Ein- und Ausreisesystem zur Entlastung der Flughafenschlangen

Sept. 17, 2026
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EU gewährt der Schweiz vorübergehend Spielraum beim Ein- und Ausreisesystem zur Entlastung der Flughafenschlangen
Reisende an Schweizer Flughäfen erhielten am 16. September 2026 gute Nachrichten, nachdem Brüssel einem Schweizer Antrag auf mehr operative Flexibilität im neuen Schengen-Ein- und Ausreisesystem (EES) zugestimmt hatte. Die Ausnahme erlaubt es den Schweizer Grenzbeamten, die verpflichtende biometrische Registrierung bei Spitzenzeiten mit übermäßigen Warteschlangen auszusetzen – eine Maßnahme, die die EU ursprünglich zum 6. September beenden wollte, nun aber für neun Mitglieds- und assoziierte Staaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, verlängert hat.

Das seit dem 10. April 2026 vollständig eingeführte EES erfasst Fingerabdrücke, Gesichtsbild und Passdaten aller Nicht-EU-Reisenden beim Ein- und Ausstieg aus dem Schengen-Raum. Während das System nach der Erstregistrierung die Routinekontrollen beschleunigt, führten die Erstregistrierungen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse zu Engpässen mit Wartezeiten von über 90 Minuten während der Sommer-Hauptreisezeit. Die Schweizer Behörden warnten, dass ohne eine Übergangsregelung Anschlussflüge vermehrt verpasst und Verspätungen zunehmen würden – gerade zum Beginn der geschäftigen Herbstreisesaison.

EU gewährt der Schweiz vorübergehend Spielraum beim Ein- und Ausreisesystem zur Entlastung der Flughafenschlangen


Mit der neuen Ausnahme dürfen Grenzkontrollleiter vorübergehend auf „Light-Touch“-Verfahren umstellen, wenn die Wartezeiten voraussichtlich 45 Minuten überschreiten, und dabei die Pünktlichkeit der Flüge über die vollständige biometrische Erfassung stellen. Diese Ausnahme muss dokumentiert werden und gilt nur, bis eine dauerhafte Kapazitätserweiterung – zusätzliche e-Gates, mobile biometrische Kioske und personelle Verstärkung – umgesetzt ist. Die Schweiz hat dafür bis Jahresende 42 Millionen CHF bereitgestellt, um die Verbesserungen zu beschleunigen.

Für Firmenreisemanager bringt die Entscheidung kurzfristige Entlastung, signalisiert aber auch, dass eine strengere Durchsetzung unvermeidlich ist. Mitarbeitende aus visafreien Ländern, die noch nicht im EES registriert sind, sollten bei ihrer nächsten Reise mehr Zeit für die Passkontrolle einplanen – insbesondere an nicht-schweizerischen Schengen-Flughäfen, wo keine Ausnahmeregelung gilt. Unternehmen sollten zudem ihre Reisendenprofile überprüfen: Sobald die 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel automatisch vom EES berechnet wird, führen Überschreitungen zu sofortigen Warnungen und möglichen Einreiseverboten.

Langfristig unterstreicht der Vorfall die Bedeutung digitaler Grenztechnologie-Kompetenz für Personal- und Global-Mobility-Teams. Ab 2028 plant die EU, EES-Daten mit der digitalen Schengen-Visaplatte und dem kommenden ETIAS-Reisegenehmigungssystem zu verknüpfen und so eine einheitliche Risikoanalyse-Architektur zu schaffen. Organisationen, die Mitarbeitende durch die Schweiz und den Schengen-Raum bewegen, sollten ihre Richtlinien, Schulungsmodule und Datenschutzbewertungen entsprechend anpassen.
Quelle: Travel Inside

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