
In den frühen Morgenstunden des Sonntags, 4. Oktober 2026, stoppte die Kantonspolizei Freiburg einen 34-jährigen französischen Autofahrer, der auf der Autobahn A1 zwischen Lully und Avenches entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Es kam zu keinem Unfall, doch die Beamten stellten fest, dass das in Frankreich zugelassene Fahrzeug weder versichert war noch über die obligatorische Schweizer Autobahnvignette verfügte. Der Fahrer wurde in Domdidier festgenommen und sieht sich strafrechtlichen Verfahren sowie administrativen Geldstrafen gegenüber.
Der Vorfall erinnert eindrücklich daran, dass ausländische Firmenfahrzeuge, die in die Schweiz einreisen, sowohl eine gültige Haftpflichtversicherung als auch die CHF 40 teure Vignette besitzen müssen, bevor sie das nationale Autobahnnetz nutzen. Seit Januar 2024 setzt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) automatisierte Kameras ein, die Kennzeichen erfassen und mit der Vignetten-Datenbank abgleichen; die Strafen beginnen bei CHF 200 zuzüglich der Vignettenkosten. Fehlt der Versicherungsschutz, kann dies Ansprüche auf Schadensersatz ungültig machen und Fahrer sowie Arbeitgeber zivilrechtlich haftbar machen.
Multinationale Unternehmen mit Fuhrparks in benachbarten EU-Ländern sollten sicherstellen, dass ihre Grüne Karte (internationaler Versicherungsnachweis) explizit die Schweiz abdeckt und Kopien im Handschuhfach mitgeführt werden. Aus Sicht der globalen Mobilität sollten Mobility Manager Grenzgänger und kurzfristige Entsandte informieren, die gelegentlich mit privaten oder Mietfahrzeugen in die Schweiz fahren. Firmenreisepolitiken sollten den Kauf der Vignette an Grenztankstellen oder online über das E-Vignette-Portal vorschreiben. GPS-Tracking-Systeme können zudem unbefugte Autobahnnutzung erkennen.
Die Freiburger Polizei betonte, dass Falschfahrten gemäß Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes als schwere Straftat gelten und mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die schnelle Intervention verhinderte eine potenziell tödliche Frontalkollision – eine ernüchternde Warnung für alle, die Schweizer Autobahnen befahren.
Der Vorfall erinnert eindrücklich daran, dass ausländische Firmenfahrzeuge, die in die Schweiz einreisen, sowohl eine gültige Haftpflichtversicherung als auch die CHF 40 teure Vignette besitzen müssen, bevor sie das nationale Autobahnnetz nutzen. Seit Januar 2024 setzt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) automatisierte Kameras ein, die Kennzeichen erfassen und mit der Vignetten-Datenbank abgleichen; die Strafen beginnen bei CHF 200 zuzüglich der Vignettenkosten. Fehlt der Versicherungsschutz, kann dies Ansprüche auf Schadensersatz ungültig machen und Fahrer sowie Arbeitgeber zivilrechtlich haftbar machen.
Multinationale Unternehmen mit Fuhrparks in benachbarten EU-Ländern sollten sicherstellen, dass ihre Grüne Karte (internationaler Versicherungsnachweis) explizit die Schweiz abdeckt und Kopien im Handschuhfach mitgeführt werden. Aus Sicht der globalen Mobilität sollten Mobility Manager Grenzgänger und kurzfristige Entsandte informieren, die gelegentlich mit privaten oder Mietfahrzeugen in die Schweiz fahren. Firmenreisepolitiken sollten den Kauf der Vignette an Grenztankstellen oder online über das E-Vignette-Portal vorschreiben. GPS-Tracking-Systeme können zudem unbefugte Autobahnnutzung erkennen.
Die Freiburger Polizei betonte, dass Falschfahrten gemäß Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes als schwere Straftat gelten und mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Die schnelle Intervention verhinderte eine potenziell tödliche Frontalkollision – eine ernüchternde Warnung für alle, die Schweizer Autobahnen befahren.
Quelle: Nau.ch
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