
Österreichische Behörden haben eine neue Compliance-Maßnahme für rund 55.000 vorübergehend geschützte Ukrainer eingeführt, die Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Nach Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), die am 1. November 2025 in Kraft traten, müssen leistungsberechtigte Personen im erwerbsfähigen Alter (18–65 Jahre), die keiner Beschäftigung nachgehen, sich nun beim Arbeitsmarktservice (AMS) registrieren oder eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass eine Registrierung nicht möglich ist.
Das Innenministerium argumentiert, dass diese Maßnahme die schnellere Integration in den Arbeitsmarkt fördert und gleichzeitig sicherstellt, dass Geldleistungen weiterhin an diejenigen fließen, die aktiv Arbeit suchen oder berechtigt befreit sind (z. B. Vollzeitstudierende, Pflegepersonen, Personen im Mutterschutz). Bei Nichtbefolgung kann die Auszahlung vorübergehend ausgesetzt werden, bis der Nachweis der Registrierung erbracht wird. Laut Ministeriumsangaben sind bereits über 45 % der Ukrainer unter vorübergehendem Schutz in irgendeiner Form beschäftigt; die Behörden gehen davon aus, dass dieser Anteil bis Mitte 2026 auf über 60 % steigen wird.
Wohlfahrtsorganisationen äußern Bedenken, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand kurzfristige Zahlungslücken verursachen und Familien, die noch mit Sprachbarrieren kämpfen, zusätzlich belasten könnte. Die Regierung entgegnet, dass der Antragsprozess digital über FinanzOnline und das MeineSV-Portal abgewickelt wird und AMS-Stellen ukrainischsprachige Unterstützung anbieten.
Für Arbeitgeber könnte die Regelung den Pool an Arbeitssuchenden für Einstiegspositionen in Logistik, Gastronomie und Produktion vergrößern – Branchen, die in Österreichs angespanntem Arbeitsmarkt unter akutem Fachkräftemangel leiden. Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Entsendungsprogrammen sollten jedoch sicherstellen, dass die mitreisenden Familienangehörigen der Mitarbeiter die neue AMS-Anforderung erfüllen, um Leistungsausfälle zu vermeiden. Multinationale HR-Teams wird empfohlen, einen „AMS-Registrierungs“-Checkpunkt in die Onboarding-Checklisten für ukrainische Neueinstellungen aufzunehmen.
Das Innenministerium argumentiert, dass diese Maßnahme die schnellere Integration in den Arbeitsmarkt fördert und gleichzeitig sicherstellt, dass Geldleistungen weiterhin an diejenigen fließen, die aktiv Arbeit suchen oder berechtigt befreit sind (z. B. Vollzeitstudierende, Pflegepersonen, Personen im Mutterschutz). Bei Nichtbefolgung kann die Auszahlung vorübergehend ausgesetzt werden, bis der Nachweis der Registrierung erbracht wird. Laut Ministeriumsangaben sind bereits über 45 % der Ukrainer unter vorübergehendem Schutz in irgendeiner Form beschäftigt; die Behörden gehen davon aus, dass dieser Anteil bis Mitte 2026 auf über 60 % steigen wird.
Wohlfahrtsorganisationen äußern Bedenken, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand kurzfristige Zahlungslücken verursachen und Familien, die noch mit Sprachbarrieren kämpfen, zusätzlich belasten könnte. Die Regierung entgegnet, dass der Antragsprozess digital über FinanzOnline und das MeineSV-Portal abgewickelt wird und AMS-Stellen ukrainischsprachige Unterstützung anbieten.
Für Arbeitgeber könnte die Regelung den Pool an Arbeitssuchenden für Einstiegspositionen in Logistik, Gastronomie und Produktion vergrößern – Branchen, die in Österreichs angespanntem Arbeitsmarkt unter akutem Fachkräftemangel leiden. Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Entsendungsprogrammen sollten jedoch sicherstellen, dass die mitreisenden Familienangehörigen der Mitarbeiter die neue AMS-Anforderung erfüllen, um Leistungsausfälle zu vermeiden. Multinationale HR-Teams wird empfohlen, einen „AMS-Registrierungs“-Checkpunkt in die Onboarding-Checklisten für ukrainische Neueinstellungen aufzunehmen.