
Die indische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat einen Entwurf für neue zivilluftfahrtrechtliche Anforderungen veröffentlicht, der – bei Annahme – die Handhabung von Rückerstattungen und Reiseplanänderungen bei indischen und ausländischen Fluggesellschaften grundlegend verändern wird.
Die wohl auffälligste Neuerung ist die verpflichtende 48-Stunden „Look-in-Option“. Innerhalb der ersten zwei Tage nach Buchung können Reisende ihr Ticket kostenfrei stornieren oder ändern, sofern der Flug mindestens fünf Tage (bei Inlandsflügen) bzw. 15 Tage (bei internationalen Flügen) in der Zukunft liegt. Es dürfen nur Tarifdifferenzen für eine neue Reiseroute berechnet werden, wodurch Passagiere vor überhöhten Umbuchungsgebühren geschützt sind.
Ebenso wichtig ist die verbindliche Frist von 21 Werktagen für die Bearbeitung aller Rückerstattungen – auch wenn das Ticket über ein Online-Reisebüro oder ein stationäres Reisebüro gekauft wurde. Der Entwurf legt die rechtliche Verantwortung klar bei den Fluggesellschaften, da Agenten als deren Bevollmächtigte gelten. Beschwerden über verspätete oder unvollständige Rückerstattungen führen seit der Pandemie die Beschwerdelisten der DGCA an; die Behörde sieht nun einen „Mindeststandard“ als notwendig an. Weitere Regelungen verbieten Gebühren für kleinere Namenskorrekturen innerhalb von 24 Stunden und verpflichten die Airlines, bei medizinischen Notfällen auch Gutschriften oder vollständige Rückerstattungen zu prüfen.
Für Firmenreisemanagement-Teams bringt der Vorschlag mehr Kostensicherheit. Kurzfristige Projektabsagen führen oft dazu, dass Unternehmen teure, nicht erstattungsfähige Tickets halten. Die zweitägige Bedenkzeit verschafft Reiseverantwortlichen Spielraum, Flüge an veränderte Zeitpläne anzupassen, während die 21-Tage-Frist den Liquiditätsdruck bei großen Unternehmensprogrammen mit tausenden Buchungen pro Monat mindert.
Die Reaktionen aus der Branche sind gemischt. Globale Airlines, die Tickets mit Indien-Ursprung über globale Vertriebssysteme verkaufen, müssen ihre Reservierungsprozesse anpassen. Einige Billigfluggesellschaften warnen, dass uneingeschränkte Flexibilität zu höheren Tarifen führen könnte. Verbraucherschützer entgegnen, dass die meisten etablierten Märkte – von den USA bis zur EU – bereits ähnliche Rückerstattungsfristen durchsetzen und damit zeigen, dass passagierfreundliche Regeln und wirtschaftlich gesunde Airlines kein Widerspruch sind. Die DGCA nimmt bis zum 30. November öffentliche Stellungnahmen entgegen; eine endgültige Regelung wird vor der Hauptreisezeit erwartet.
Die wohl auffälligste Neuerung ist die verpflichtende 48-Stunden „Look-in-Option“. Innerhalb der ersten zwei Tage nach Buchung können Reisende ihr Ticket kostenfrei stornieren oder ändern, sofern der Flug mindestens fünf Tage (bei Inlandsflügen) bzw. 15 Tage (bei internationalen Flügen) in der Zukunft liegt. Es dürfen nur Tarifdifferenzen für eine neue Reiseroute berechnet werden, wodurch Passagiere vor überhöhten Umbuchungsgebühren geschützt sind.
Ebenso wichtig ist die verbindliche Frist von 21 Werktagen für die Bearbeitung aller Rückerstattungen – auch wenn das Ticket über ein Online-Reisebüro oder ein stationäres Reisebüro gekauft wurde. Der Entwurf legt die rechtliche Verantwortung klar bei den Fluggesellschaften, da Agenten als deren Bevollmächtigte gelten. Beschwerden über verspätete oder unvollständige Rückerstattungen führen seit der Pandemie die Beschwerdelisten der DGCA an; die Behörde sieht nun einen „Mindeststandard“ als notwendig an. Weitere Regelungen verbieten Gebühren für kleinere Namenskorrekturen innerhalb von 24 Stunden und verpflichten die Airlines, bei medizinischen Notfällen auch Gutschriften oder vollständige Rückerstattungen zu prüfen.
Für Firmenreisemanagement-Teams bringt der Vorschlag mehr Kostensicherheit. Kurzfristige Projektabsagen führen oft dazu, dass Unternehmen teure, nicht erstattungsfähige Tickets halten. Die zweitägige Bedenkzeit verschafft Reiseverantwortlichen Spielraum, Flüge an veränderte Zeitpläne anzupassen, während die 21-Tage-Frist den Liquiditätsdruck bei großen Unternehmensprogrammen mit tausenden Buchungen pro Monat mindert.
Die Reaktionen aus der Branche sind gemischt. Globale Airlines, die Tickets mit Indien-Ursprung über globale Vertriebssysteme verkaufen, müssen ihre Reservierungsprozesse anpassen. Einige Billigfluggesellschaften warnen, dass uneingeschränkte Flexibilität zu höheren Tarifen führen könnte. Verbraucherschützer entgegnen, dass die meisten etablierten Märkte – von den USA bis zur EU – bereits ähnliche Rückerstattungsfristen durchsetzen und damit zeigen, dass passagierfreundliche Regeln und wirtschaftlich gesunde Airlines kein Widerspruch sind. Die DGCA nimmt bis zum 30. November öffentliche Stellungnahmen entgegen; eine endgültige Regelung wird vor der Hauptreisezeit erwartet.
Quelle: The Times of India
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