
Das Büro des Ministerpräsidenten hat die Tagesordnung für die Sitzung des Ministerrats am 5. November veröffentlicht und bestätigt, dass das Infrastrukturministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und mehrerer verwandter Gesetze (Registercode UC68) vorlegen wird. Obwohl der Entwurf noch nicht veröffentlicht wurde, berichten Koalitionsvertreter, dass die wichtigsten Bestimmungen folgende sind:
• Verpflichtende Übermittlung von Advance Passenger Information (API) durch Fluggesellschaften an die polnische Passagierinformationsstelle mindestens 30 Minuten vor dem Abflug bei Flügen innerhalb der EU;
• Höhere Bußgelder – bis zu 200.000 PLN – für Fluggesellschaften, die Daten nicht übermitteln oder Passagiere ohne gültige Reisedokumente befördern;
• Rechtliche Grundlage für Remote-ID-Anforderungen bei Drohnen über 250 g, die im kontrollierten Luftraum operieren;
• Anpassung an die EU-Verordnung für unbemannte Luftfahrzeuge (2023/2179).
Bei Annahme wird der Gesetzentwurf im Dezember ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren durchlaufen und soll im Sommer 2026 in Kraft treten. Fluggesellschaften, die die Flughäfen Warschau Chopin, Krakau und Danzig anfliegen, müssen ihre DCS-zu-Grenzschutz-Schnittstellen aktualisieren, während Firmenflottenmanager, die Drohnen für Vermessungen oder Medienarbeiten einsetzen, ihre Geräte und Piloten im polnischen e-Sky-Portal registrieren müssen.
• Verpflichtende Übermittlung von Advance Passenger Information (API) durch Fluggesellschaften an die polnische Passagierinformationsstelle mindestens 30 Minuten vor dem Abflug bei Flügen innerhalb der EU;
• Höhere Bußgelder – bis zu 200.000 PLN – für Fluggesellschaften, die Daten nicht übermitteln oder Passagiere ohne gültige Reisedokumente befördern;
• Rechtliche Grundlage für Remote-ID-Anforderungen bei Drohnen über 250 g, die im kontrollierten Luftraum operieren;
• Anpassung an die EU-Verordnung für unbemannte Luftfahrzeuge (2023/2179).
Bei Annahme wird der Gesetzentwurf im Dezember ein beschleunigtes parlamentarisches Verfahren durchlaufen und soll im Sommer 2026 in Kraft treten. Fluggesellschaften, die die Flughäfen Warschau Chopin, Krakau und Danzig anfliegen, müssen ihre DCS-zu-Grenzschutz-Schnittstellen aktualisieren, während Firmenflottenmanager, die Drohnen für Vermessungen oder Medienarbeiten einsetzen, ihre Geräte und Piloten im polnischen e-Sky-Portal registrieren müssen.